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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,5044
BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67 (https://dejure.org/1971,5044)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1971 - IX ZR 101/67 (https://dejure.org/1971,5044)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1971 - IX ZR 101/67 (https://dejure.org/1971,5044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 46
  • DB 1971, 2256
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1964 - IV ZR 219/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    Gegen ein solches Urteil ist daher die Revision nur statthaft, wenn sie nach §§ 219, 220 BEG zugelassen worden ist (BGH RzW 1965, 140; ebenso in nicht vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten BGH NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21).

    Das über die Zulässigkeit einer Restitutionsklage befindende Oberlandesgericht entscheidet dagegen nur darüber, ob es die von ihm selbst im zweiten Rechtszug bereits getroffene Entscheidung nochmals überprüfen muß oder nicht (vgl. Bötticher, NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21, 24) [BGH 20.01.1967 - IV ZR 242/65].

    Trotz dieses unrichtigen Hinweises hätte der Prozeßbevollmächtigte angesichts des Wortlauts des § 221 BEG und der Entscheidungen BGH RzW 1965, 140; NJW 1964, 2303 erkennen können, daß die Revision im vorliegenden Falle der Zulassung bedurfte.

  • BGH, 20.01.1967 - IV ZR 242/65

    Revision gegen Restitutionsurteil

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    Gegen ein solches Urteil ist daher die Revision nur statthaft, wenn sie nach §§ 219, 220 BEG zugelassen worden ist (BGH RzW 1965, 140; ebenso in nicht vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten BGH NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21).

    Das über die Zulässigkeit einer Restitutionsklage befindende Oberlandesgericht entscheidet dagegen nur darüber, ob es die von ihm selbst im zweiten Rechtszug bereits getroffene Entscheidung nochmals überprüfen muß oder nicht (vgl. Bötticher, NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21, 24) [BGH 20.01.1967 - IV ZR 242/65].

  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1962, 883 Nr. 18; NJW 1962, 1076 Nr. 23) und der Bundesfinanzhof (BFH-N FGO § 115 Nr. 1) haben eine solche Umdeutung abgelehnt.
  • BVerwG, 23.02.1962 - VIII C 442.59
    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1962, 883 Nr. 18; NJW 1962, 1076 Nr. 23) und der Bundesfinanzhof (BFH-N FGO § 115 Nr. 1) haben eine solche Umdeutung abgelehnt.
  • BGH, 23.10.1963 - IV ZR 131/63
    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    Die Revision des Klägers wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Oktober 1963 - IV ZR 131/63 - (RzW 1964, 130) zurück.
  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820).
  • BGH, 05.07.1962 - III ZR 214/61

    Oberlandesgericht (OLG) als Berufungsgericht in Bausachen - Umdeutung des …

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820).
  • RG, 18.05.1903 - VI 142/03

    Entschuldigung eines ausgebliebenen Zeugen.

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820).
  • RG, 13.12.1940 - III 37/40

    1. Schließen die Bestimmungen des Wehr- und des Reichsleistungsgesetzes …

    Auszug aus BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
    So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820).
  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach …

    Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1971 (IX ZR 101/67 = BGHWarn 1971 Nr. 200 = MDR 1972, 46) geht fehl.
  • BAG, 20.03.2025 - 6 AZR 301/24

    Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Erst ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Revision eröffnet die prozessrechtliche Möglichkeit, die Entscheidung des Berufungsgerichts mit diesem Rechtsmittel anzugreifen (vgl. zB BGH 13. März 2024 - XII ZR 89/22 - Rn. 11; 7. Oktober 1971 - IX ZR 101/67 - juris-Rn. 8; BVerwG 15. März 2018 - 4 B 14.18 - Rn. 7; 12. August 2008 - 6 B 50.08 - Rn. 5 und 7; 15. September 2005 - 6 B 54.05 - zu 1 b der Gründe; zum Charakter der Nichtzulassungsbeschwerde sh.
  • OLG Frankfurt, 12.10.1982 - 5 U 25/82

    Aufrechnungsverbot des Käufers nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des …

    Denn für Kaufverträge im Auslandshandel rechtfertigt nicht schon die Tatsache, daß die Sachleistungspflicht des Verkäufers gegenüber der Geldzahlungspflicht des Käufers die verwickeitere ist und leichter Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten gibt, die Folgerung, grundsätzlich das Heimatrecht des Verkäufers als Vertragsstatut für den ganzen Vertrag zu nehmen (BGH DB 1958, 162; 1960, 1126; 1971, 2256).

    Denn man kann einer Partei nicht ohne weiteres ein Verhalten als Willenserklärung anrechnen, wenn sie nach ihrem Heimatrecht mit einer solchen Qualifizierung nicht zu rechnen braucht (BGH DB 1971, 2256 [BGH 07.10.1971 - IX ZR 101/67] ).

  • BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge eines Verfahrensmangel

    Auch ist es im Wege eines Verfahrens nach § 115 Abs. 3 FGO nicht zu einer Revisionszulassung gekommen, da die Kläger ein solches Verfahren nicht angestrengt haben und das geltend gemachte Begehren nicht in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Oktober 1971 IX ZR 101/67, Der Betrieb - DB - 1971, 2256, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 99).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 131/85

    Zulassung der Revision durch das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die …

    Die Beschwerde richtet sich nur gegen die aus dem Urteil folgende Nichtzulassung der Revision, um den Weg für die spätere Revision, die sich gegen das Urteil selbst richtet, frei zu machen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Oktober 1971 IX ZR 101/67, Der Betrieb 1971, 2256; BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291).
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