Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1990 - IX ZR 107/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notar - Eigentumsumschreibung - Auflassungsvormerkung - Zwischenrechte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1 S. 1
Pflichten des Notars bei Antrag auf Eigentumsumschreibung und gleichzeitiger Löschung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1113
- NJW-RR 1991, 739 (Ls.)
- MDR 1991, 868
- DNotZ 1991, 757
- NJ 1991, 128
- WM 1991, 235
- BB 1991, 302
- DB 1991, 694
- AnwBl 1991, 220
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87
Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …
Auszug aus BGH, 29.11.1990 - IX ZR 107/90
Eine Beschränkung der Revisionszulassung muß sich jedoch klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben (Senatsurt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 "Revisionszulassung, beschränkte" 5 m.w.N.). - BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71
Löschung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 29.11.1990 - IX ZR 107/90
Wenn die Vormerkung im Grundbuch gelöscht wird, verliert sie zwar ohne eine entsprechende materiell-rechtliche Aufgabeerklärung des Gläubigers noch nicht ihre Wirkung gegenüber dem ersten Inhaber eines vormerkungswidrigen Zwischenrechts (BGHZ 60, 46, 49 ff.).
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Bewilligung der Löschung von Widersprüchen im Grundbuch
Rn. 15 1. Richtig ist, dass nach Löschung einer materiell-rechtlich bestehenden Vormerkung aus dem Grundbuch ein gutgläubiger "vormerkungsfreier" Erwerb in Betracht kommt (vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71, BGHZ 60, 46, 51; BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 107/90, NJW 1991, 1113). - BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
Danach konnte die W. mit dem herrschenden Grundstück das Wegerecht kraft guten Glaubens vormerkungsfrei erwerben (BGHZ 60, 46, 51; BGH, Urt. v. 29. November 1990, IX ZR 107/90, NJW 1991, 1113). - BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
Richtig ist, dass nach Löschung einer materiell-rechtlich bestehenden Vormerkung aus dem Grundbuch ein gutgläubiger "vormerkungsfreier" Erwerb in Betracht kommt (vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71, BGHZ 60, 46, 51; BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 107/90, NJW 1991, 1113). - BGH, 24.04.2025 - III ZR 18/24
Ansprüche bei verfrühter Löschung einer Auflassungsvormerkung
Rn. 30 4. Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass - wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - eine der späteren Vertragsabwicklung vorgelagerte Amtspflichtverletzung der Beklagten bereits darin liegt, dass die von ihr beurkundete Vertragsgestaltung nicht sicherstellte, dass die Rückauflassungsvormerkungen erst nach der Löschung der nachrangigen Zwangssicherungshypotheken gelöscht wurden (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 107/90, DNotZ 1991, 757, 758). - LG München II, 30.05.2018 - 11 O 1153/17
Zur Subsidiarität der Notarhaftung bei fahrlässiger Amtspflichtverletzung.
Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit stellen Amtshaftungsansprüche gegen einen anderen Notar dar (BGH DNotZ 1991, 757).
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