Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1979 - IX ZR 108/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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Papierfundstellen
- MDR 1979, 751
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.1979 - IX ZR 120/75
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - IX ZR 108/76
Der Senat hat jedoch schon in der Entscheidung RzW 1976, 62 Nr. 21 als die neu zustehende die fehlerfrei berechnete Rente bezeichnet, und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. März 1979 - IX ZR 120/75 - hat er in weiterer Abkehr von dem Verbot der Fehlerberichtigung entschieden, daß im Verfahren nach §§ 35, 206 BEG frühere Fehler bei der Bestimmung des Hundertsatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zu Gunsten wie zu Lasten des Rentenbeziehers berichtigt werden können, wenn die jetzt eingetretene tatsächliche Änderung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rentenbeziehers betrifft.
- BGH, 17.09.1992 - IX ZR 74/92
Einbeziehung einer Abfindung in die Berechnung des Einkommens
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch für Versorgungsbezüge, die ihre Grundlage in einer unzumutbaren Erwerbstätigkeit haben (…BGH, Urt. v. 3. Oktober 1962 - IV ZR 87/62, RzW 1963, 410; v. 22. März 1979 - IX ZR 108/76, RzW 1979, 134, 135).Um diese Auswirkungen abzumildern, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den sogenannten 75 %-Vergleich entwickelt: Die Herabsetzung der Entschädigungsrente ist im Rahmen der Gesamtschau der Verhältnisse des Einzelfalls so einzuschränken, daß dem Bezieher zusammen mit seinen sonstigen Einkünften noch 75 % des letzten Gesamteinkommens aus der Zeit seiner Berufstätigkeit bleiben (…BGH, Urt. v. 8. Februar 1967 - IV ZR 289/65, RzW 1967, 266; v. 22. März 1979 a.a.O. S. 136 f; v. 3. Juli 1980 - IX ZR 63/77, RzW 1980, 140, 141; v. 13. November 1980 - IX ZR 24/79, RzW 1981, 76, 77).
- BGH, 27.03.2008 - IX ZB 9/07
Berechnung des rentenmindernden Empfangs von Versorgungsbezügen
Eine mögliche Methode, im Einzelfall zu einer billigen Neufestsetzung der Rente zu kommen, welche die Nichtanrechnung der Arbeitseinkünfte nicht plötzlich ganz abbaut, ist die Erhaltung eines Rentenniveaus, nach welchem dem Bezieher zusammen mit seinen sonstigen Einkünften noch ein an der Höhe der Beamtenversorgung orientierter Bruchteil des letzten Gesamteinkommens aus der Zeit seiner Berufstätigkeit verbleibt (…BGH, Urt. v. 8. Februar 1967 - IV ZR 289/65, RzW 1967, 266 f; v. 22. März 1979 - IX ZR 108/76, RzW 1979, 134, 137; v. 3. Juli 1980 - IX ZR 63/77, RzW 1980, 140 f; v. 3. November 1980 - IX ZR 24/79, RzW 1981, 76, 77). - BGH, 06.03.1997 - IX ZB 124/96
Zulassung der Revision im Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) - …
Die Frage der Anrechnung von Versorgungsleistungen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem grundsätzlich geklärt (…vgl. BGH, Urt. v. 3. Oktober 1962 - IV ZR 87/62, RzW 1963, 410, 411; v. 22. März 1979 - IX ZR 108/76, RzW 1979, 134, 135 f; v. 13. November 1980 - IX ZR 24/79, RzW 1981, 76, 77; Donig RzW 1979, 7, 9). - BGH, 05.04.1979 - IX ZB 35/77
Rechtsmittel
Es ist über die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden (§ 219 Abs. 2 Nr. 1 BEG), ob diese Erwägung im Rahmen der Gesamtschau (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1979 - IX ZR 108/76, zur Veröffentlichung bestimmt), auch zulässig ist, wenn beim Wechsel aus unzumutbarer Arbeit in die Versorgung die Rente noch nicht festgesetzt war. - BGH, 29.03.1979 - IX ZB 42/79
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht begrenzt die Kürzung der Gesundheitsschadensrente wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch Übertritt des Klägers von unzumutbarer Arbeit in den Ruhestand, die an sich zu einem Absinken der Rente bis auf den Mindesthundertsatz 25 führen würde, nach dem sogenannten "75 vH-Vergleich" (vgl. BGH RzW 1963, 410; 495; 1967, 266; BGH Urteil vom 22. März 1979 - IX ZR 108/76 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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