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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6035
BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07 (https://dejure.org/2009,6035)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - IX ZR 11/07 (https://dejure.org/2009,6035)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07 (https://dejure.org/2009,6035)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; KO § 170

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache bei einer Regelung des auslaufenden Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; KO § 170
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 170 KO in der Insolvenz mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07
    Die Feststellungslast dafür, dass eine umstrittene Rechtsfrage noch für eine erhebliche Anzahl offener Verfahren von Bedeutung ist und damit grundsätzlichen Charakter trägt, trifft bei auslaufendem Recht die Partei, welche die Zulassung der Revision erstrebt (BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220, 221 Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07
    Die Behauptung, dass sich diese Rechtsfrage in einer unbestimmten Vielzahl weiterer nach dem Altrecht zu behandelnder Fälle (vgl. BGHZ 151, 221, 223) noch stellen wird, ist rein spekulativ und angesichts des Zeitpunktes des Wirksamwerdens der gesetzlichen Neuregelung unrichtig.
  • BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Entschädigungsrecht

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07
    Die Feststellungslast dafür, dass eine umstrittene Rechtsfrage noch für eine erhebliche Anzahl offener Verfahren von Bedeutung ist und damit grundsätzlichen Charakter trägt, trifft bei auslaufendem Recht die Partei, welche die Zulassung der Revision erstrebt (BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220, 221 Rn. 8).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei …

    Bei auslaufendem Recht - § 68 StBerG in der bis 14. Dezember 2004 geltenden Fassung des Gesetzes vom 4. November 1975 - setzt dieser Zulassungsgrund voraus, dass die Beschwerde einen fortbestehenden Klärungsbedarf darlegt, wofür sie die Feststellungslast trägt (…Beschluss vom 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220 Rn. 8; vom 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07 Rn. 3 n.v.;… vom 7. Mai 2009 - IX ZR 151/07 Rn. 3 n.v.;… vom 21. September 2009 - IX ZR 239/08 Rn. 2 n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 12 U 34/15
    Es ist nicht ersichtlich, dass sich diese Rechtsfrage noch in einer unbestimmten Vielzahl weiterer nach dem Altrecht zu behandelnder Fälle stellen wird und eine höchstrichterliche Entscheidung für die Zukunft richtungsweisend sein könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.2009 - IX ZR 11/07, juris Rn. 2 f.;… Beschl. v. 30.09.2010 - IX ZR 236/09, juris Rn. 2;… Beschl. v. 15.09.2014 - II ZR 442/13, juris Rn. 3 f.;… Beschl. v. 11.03.2015 - VII ZR 270/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 151/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung von …

    Hierfür trägt der Kläger als Beschwerdeführer die Feststellungslast (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07, Rn. 3).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 90/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von …

    Der Kläger, den insoweit die Feststellungslast trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07, Rn. 3), legt nicht dar, inwieweit an diese im Jahre 2004 aufgehobene Bestimmung anknüpfende Rechtsfragen weiterhin grundsätzlichen Charakter haben können.
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