Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BMV-Ä § 52 Abs. 2; ; EKV § 48 Abs. 2; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § ... 17a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 5; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 5; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 6; ; SGB V § 85 Abs. 4; ; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 557 Abs. 3 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rüge der Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs im Fall der Zuständigkeit der Sozialgerichte; Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Kassenarztes; Fehlen der Rechtswegzuständigkeit unter dem Aspekt eines Verfahrensmangels
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97
Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Das Berufungsgericht, das mangels Vorabentscheidung des Landgerichts nicht gemäß § 17a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten durch das erstinstanzliche Gericht gebunden war (vgl. BGHZ 119, 246, 250; 121, 367, 370 f; 130, 159, 163; BGH, Urt. v. 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651), hat ebenfalls zu Unrecht durch Endurteil entschieden.Dies hätte sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich dann erübrigt, wenn das Berufungsgericht nicht nur die Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs bejaht, sondern darüber hinaus im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß gesehen hätte, gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169, 171; 132, 245, 247; BGH, Urt. v. 18. November 1998 aaO).
Vielmehr verweist er, wenn die Vorinstanz gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG verstoßen hat, die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an jene zurück (BGH, Urt. v. 18. November 1998 aaO).
Dieser Unterschied ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie (vgl. BGH, Urt. v. 18. November 1998 aaO S. 652) nicht erheblich.
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Das Berufungsgericht, das mangels Vorabentscheidung des Landgerichts nicht gemäß § 17a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten durch das erstinstanzliche Gericht gebunden war (vgl. BGHZ 119, 246, 250; 121, 367, 370 f; 130, 159, 163;… BGH, Urt. v. 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651), hat ebenfalls zu Unrecht durch Endurteil entschieden.Das Fehlen der Rechtswegzuständigkeit ist ein absoluter Verfahrensmangel, den das Revisionsgericht gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen hat, sofern die Zulässigkeit des Rechtswegs in der Vorinstanz gerügt worden war (BGHZ 130, 159, 164;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl. Aktualisierungsband § 557 Rn. 23 und § 545 Rn. 18;… Zöller/Gummer, ZPO 25. Aufl. § 557 Rn. 8).
So ist er beispielsweise dann vorgegangen, wenn das Berufungsgericht sich fälschlich an die vom Landgericht verfahrensfehlerhaft durch Urteil getroffene Rechtswegentscheidung gebunden gesehen hat (BGHZ 121, 367, 372; 130, 159, 163 f).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Das Berufungsgericht, das mangels Vorabentscheidung des Landgerichts nicht gemäß § 17a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten durch das erstinstanzliche Gericht gebunden war (vgl. BGHZ 119, 246, 250; 121, 367, 370 f; 130, 159, 163;… BGH, Urt. v. 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651), hat ebenfalls zu Unrecht durch Endurteil entschieden.So ist er beispielsweise dann vorgegangen, wenn das Berufungsgericht sich fälschlich an die vom Landgericht verfahrensfehlerhaft durch Urteil getroffene Rechtswegentscheidung gebunden gesehen hat (BGHZ 121, 367, 372; 130, 159, 163 f).
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94
Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Dies hätte sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich dann erübrigt, wenn das Berufungsgericht nicht nur die Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs bejaht, sondern darüber hinaus im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß gesehen hätte, gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169, 171; 132, 245, 247;… BGH, Urt. v. 18. November 1998 aaO).In gleicher Weise ist der Bundesgerichtshof verfahren, wenn das - nachzuholende - Vorabverfahren wiederum nur zu einer Bejahung des Rechtsweges führen könnte (BGHZ 132, 245, 248).
- BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04
Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Sie ist erst durch Beschluß des Senats vom 2. Juni 2005 (IX ZB 235/04, z.V.b.) entschieden worden, und zwar - entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Berufungsgerichts - in dem Sinne, daß die Frage der Anfechtbarkeit der Aufrechnungslage nicht rechtswegbestimmend ist. - BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92
Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Das Berufungsgericht, das mangels Vorabentscheidung des Landgerichts nicht gemäß § 17a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten durch das erstinstanzliche Gericht gebunden war (vgl. BGHZ 119, 246, 250; 121, 367, 370 f; 130, 159, 163;… BGH, Urt. v. 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651), hat ebenfalls zu Unrecht durch Endurteil entschieden. - BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Dies setzt jedoch voraus, daß es sich um eine Entscheidung im Vorabverfahren handelt (BGH, Beschl. v. 4. März 1998 - VIII ZB 25/97, WM 1998, 1254, 1255). - BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher …
Auszug aus BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Dies hätte sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich dann erübrigt, wenn das Berufungsgericht nicht nur die Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs bejaht, sondern darüber hinaus im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß gesehen hätte, gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169, 171; 132, 245, 247;… BGH, Urt. v. 18. November 1998 aaO).
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15
Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse …
Eine Vorabentscheidung durch das Oberlandesgericht erübrigt sich allerdings, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Entscheidung durch Beschluss keinen Anlass hätte, die Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zuzulassen (BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - V ZB 27/94, BGHZ 131, 169, 170 f; vom 29. März 1996 - V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, 247; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651; Urteil vom 4. August 2005 - IX ZR 117/04, Rn. 7). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
Aktive Arbeitsförderung - Maßnahmekosten - Sprachkurs - Asylbewerber - …
Denn der Senat bejaht die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs und hätte auch im Falle der Vorabentscheidung die weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht (BSG) gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG nicht zugelassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2005 - IX ZR 117/04 - juris Rn. 7 m.w.N.). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2017 - L 6 KR 2/16
Keine Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG …
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