Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1972 - IX ZR 118/70 |
Zitiervorschläge
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Rechtsmittel
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
Auszug aus BGH, 14.12.1972 - IX ZR 118/70
Auf den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits kommt es nicht an, da die Vorschrift des § 97 Abs. 1 ZPO einen Fall der Kostentrennung betrifft, und da nach ihr die Kosten eines endgültig erfolglos gebliebenen Rechtsmittels immer dem Rechtsmittelkläger aufzuerlegen sind (BGHZ 20, 397; 54, 21). - BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69
Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden
Auszug aus BGH, 14.12.1972 - IX ZR 118/70
Auf den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits kommt es nicht an, da die Vorschrift des § 97 Abs. 1 ZPO einen Fall der Kostentrennung betrifft, und da nach ihr die Kosten eines endgültig erfolglos gebliebenen Rechtsmittels immer dem Rechtsmittelkläger aufzuerlegen sind (BGHZ 20, 397; 54, 21). - BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53
Frist für Klageerhebung
Auszug aus BGH, 14.12.1972 - IX ZR 118/70
Die Zurückverweisung an das Landgericht ist auch, obwohl im Entschädigungsverfahren von ihr nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht werden soll (BGH RzW 1968, 374 Nr. 28), aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da das Landgericht die Klage als unzulässig abgewiesen hatte und von seinem Standpunkt aus nicht zur Sache entscheiden konnte (BGHZ 14, 11; BGH RzW 1964, 239 Nr. 37). - BGH, 03.02.1972 - IX ZR 42/70
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.1972 - IX ZR 118/70
Im Ausland brauchte die Behörde nicht nachzuforschen, und auch weitere Zustellungsversuche brauchte sie nicht zu unternehmen (BGH RzW 1970, 559 Nr. 26; BGH Urteil vom 3. Februar 1972 - IX ZR 42/70).
- BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82
Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang
Auch wenn der Senat bei der Entscheidung über die Revision insoweit von den Ausführungen des HZA ausgeht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Urteile vom 2. Juli 1970 IX ZR 318/69, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1970, 1006, und vom 14. Dezember 1972 IX ZR 118/70, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1973, 275) annimmt, daß über die Zeitpunkte des Aushängens und der Abnahme ein einheitlicher Vermerk gefertigt werden darf, so fehlt es im Streitfall aber deshalb an einem ordnungsgemäßen Vermerk i. S. des § 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG, weil der Vermerk nicht mit dem vollen Namen des zuständigen Beamten unterzeichnet ist.
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