Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1995 - IX ZR 13/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 3; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 3
Untätigkeit des Notars und fehlens Ansuchen um Ferstsetzung eines Beurkundungstermins - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.12.2002 - IX ZR 474/00
Gebrauch eines Rechtsmittels
Besteht das amtspflichtwidrige Verhalten in einer notariellen Untätigkeit, muß sich der Betroffene nach der Ursache erkundigen (…BGH, Urt. v. 5. Februar 1974 - VI ZR 71/72, NJW 1974, 639) bzw. energisch "nachfassen" (BGH, Nichtannahmebeschl. v. 29. September 1995 - IX ZR 13/95, n.v.). - OLG Köln, 24.11.1994 - 7 U 204/93
Unterlassene Schadensabwendung durch Gebrauch eines Rechtsmittels
Anm.: Die eingelegte Revision wurde vom BGH nicht angenommen (Beschluß vom 28.9. 1995 - IX ZR 13/95).
dejure.org
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