Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2001 - IX ZR 150/99 |
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A.: Rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen? (IBR 2002, 75)
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem …
Ebenso kann dahinstehen, ob eine etwaige Haustürsituation der Beklagten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HaustürWG) bei Unterzeichnung ihrer "Beitrittserklärung" vom 19. Dezember 1991 deshalb außer Betracht zu bleiben hat, weil der eigentliche Gesellschaftsbeitritt der Beklagten erst später durch den von ihnen bevollmächtigten Treuhänder in notarieller Form unter Vorlegung der Vollmacht erklärt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Mai 2000 - IX ZR 150/99, BGHZ 144, 223, 231 f.), worauf die Revisionserwiderung hinweist.
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