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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4368
BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94 (https://dejure.org/1994,4368)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1994 - IX ZR 177/94 (https://dejure.org/1994,4368)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - IX ZR 177/94 (https://dejure.org/1994,4368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 40
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94
    b) Ob § 878 BGB - wie das Berufungsgericht gemeint hat - bei Verfügungen eines Nichtberechtigten nicht anwendbar ist (so BGHZ 49, 197, 207), mag dahinstehen.
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94
    Das Veräußerungsverbot bezieht sich auf Verfügungen über solche Gegenstände, die bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens zur Masse gehören oder ohne die Verfügung dazu gehören würden (vgl. BGHZ 118, 151, 159;… Kuhn/Uhlenbruck, § 106 KO Rdnr. 4 d).
  • BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 75/81

    Klage des Konkursverwalters bei Pfändungspfandrecht

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. März 1982 (VIII ZR 75/81, ZIP 1982, 464, 465), in der die Zustellung an den Gemeinschuldner für maßgeblich erklärt worden ist, trifft nicht den vorliegenden Fall.
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Denn das Kreisgericht hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen bereits am 15. April 1992 unter Angabe der Uhrzeit - 15.00 Uhr - erlassen (zum sofortigen Wirksamwerden derartiger Maßnahmen auch ohne vorherige Mitteilung an die Beteiligten vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 - IX ZR 177/94, ZIP 1995, 40, 41) und damit den Eröffnungsantrag zugelassen.
  • OLG Köln, 29.09.1995 - 26 U 11/95

    INKRAFTTRETEN DES ALLGEMEINEN; VERÄUßERUNGSVERBOTS

    Die für einen Fall nach der Gesamtvollstreckungsordnung entwickelten Grundsätze der Entscheidung BGH ZIP 1995, 40 f. gelten insoweit auch für das Konkursverfahren.

    In einem solchen Falle sei nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Veräußerungsverbot bereits mit dem Erlaß des Beschlusses wirksam (BGH, ZIP 1995, S. 40 f.).

    Rn. 24 Es könne dahingestellt bleiben, ob das von dem Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (ZIP 1995, S. 40 f.), das einen Fall aus der Gesamtvollstreckung betreffe, auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden könne.

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 277/95

    Zeitpunkt der Wirksamkeit eines allgemeinen Verfügungsverbots im …

    e) Dementsprechend hat der Senat bereits mit Beschluß vom 8. Dezember 1994 (IX ZR 177/94, ZIP 1995, 40, 41 mit zustimmender Anmerkung von Uhlenbruck EWiR 1995, 57 f;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 3. Aufl. § 2 Rdn. 145 a.E.) ausgesprochen, daß ein allgemeines Veräußerungsverbot im Eröffnungsverfahren für die Gesamtvollstreckung jedenfalls dann nicht erst mit Zustellung, sondern bereits mit Erlaß des Beschlusses wirksam wird, wenn das Gericht das Veräußerungsverbot nach Tag und Stunde datiert hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.1995 - 10 Sa 45/95

    Konkursverfahren: Wirksamwerden des allgemeinen Veräußerungsverbots

    Er berufe sich insoweit auf eine neuere Entscheidung des BGH vom 8.12.1994 (ZIP 1995, 40 ff.).

    Insbesondere führt das Arbeitsgericht zu Recht aus, dass die neue Rechtsprechung des BGH gemäß Beschluss vom 8.12.1994 (- IX ZR 177/94 -) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, da dort die Besonderheit bestand, dass das Veräußerungsverbot vom Richter nach Tag und Stunde datiert wurde, während der vorliegende Beschluss des Amtsgerichts S. nur das Tagesdatum 10.11.1994 trägt.

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes …

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem Nichtannahmebeschluß vom 8. Dezember 1994 (- IX ZR 177/94 - ZIP 1995, 40 = KTS 1995, 297 = EWiR 1995, 57 mit zust. Anm. Uhlenbruck) entschieden, ein nach § 2 Abs. 3 GesO erlassenes Veräußerungsverbot werde bereits mit Erlaß des Beschlusses wirksam, sofern das Gericht das Veräußerungsverbot entsprechend datiert habe.
  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbstständigen …

    Rn. 28 aa) Die Unwirksamkeitsanordnung tritt, sofern sie nicht eine Zeitbestimmung analog § 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO enthält (vgl. BGH, ZIP 1995, 40; BGH, NZI 2001, 203), mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung nach § 35 Abs. 3 InsO in Kraft.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 41/98

    Wirksamkeit eines allgemeinen Veräußerungsverbots

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß ein nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO erlassenes allgemeines Veräußerungsverbot, das - wie hier - nach Tag, Stunde und Minute datiert ist, bereits mit Erlaß wirksam wird (vgl. OLG Köln, InVo 1998, 40, 41; OLG Dresden ZIP 1998, 432, 433; OLG Celle ZIP 1998, 1232; zu § 2 Abs. 3 GesO: BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1994 - IX ZR 177/94, ZIP 1995, 40, 41).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 22 U 143/96

    Wirksamkeit einer nach Anordnung der Sequestration und eines Veräußerungsverbots …

    Insoweit gilt bei richterlich angeordneten Verfügungsverboten grundsätzlich nichts anderes als bei gesetzlich normierten Verfügungsverboten (BGH ZIP 1995, 40, 41).
  • OLG Jena, 12.12.1995 - 6 W 291/95

    Gläubigersicherung und Gesamtvollstreckung

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  • OLG Dresden, 14.09.1995 - 7 U 695/95

    Wirksamkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer …

    Da der Beschluß nicht nach Tag und Stunde datiert gewesen ist, ist der Zeitpunkt seines Erlasses hier nicht ausschlaggebend (vgl. BGH ZIP 95, 40).
  • OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 2290/95

    Anfechtbarkeit von Verrechnungen der kontoführenden Bank im …

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