Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1980 - IX ZR 22/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entschädigung für Freiheitsschaden und Gesundheitsschaden auf Grund der Einziehung zum ungarischen Arbeitsdienst - Nachweis der Nötigung zum Verlassen Ungarns aus Gründen der deutschen Volkszugehörigkeit - Bejahung der deutschen Volkszugehörigkeit - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 136
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - IX ZR 22/80
Eine angemessene Frist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1971 (BGBl I 827; BVerfGE 30, 367 = RzW 1971, 309) ist jedenfalls nicht überschritten, wenn der Anspruch in einer den §§ 190 a Abs. 1 Satz 1, 190 Nrn 1-4 BEG entsprechenden Weise bis 31. Dezember 1972 begründet worden ist.Diese Frist gilt jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 16. Januar 1980 entschieden hat, nicht für solche Verfolgte, die nach der Stichtagsbestimmung in § 150 Abs. 2 BEG nF nicht mehr entschädigungsberechtigt waren, deren Ansprüche auf der Grundlage des § 150 BEG aF aber infolge der teilweisen Nichtigerklärung des § 150 Abs. 2 BEG nF durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1971 (BVerfGE 30, 367 = RzW 1971, 309) wiederaufgelebt sind.
- BGH, 18.12.1963 - IV ZR 78/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - IX ZR 22/80
Deutscher Volkszugehöriger war deshalb nur, wer sich den Wertvorstellungen, Traditionen und Gebräuchen des deutschen Volkes so angeglichen hatte, daß er sich ihnen mehr als denen anderer Volksgruppen seiner Heimat verbunden fühlte (BGH RzW 1960, 83; 218 Nr. 30), mit anderen Worten, wer nach Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur dem deutschen Sprach- und Kulturkreis zuzurechnen war (vgl. BGH Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 78/63 und - mit Hinweis darauf - BGH RzW 1978, 174 Nr. 8).
- BGH, 04.12.1980 - IX ZB 143/79
Revisionszulassung bei Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1980 - IX ZR 22/80 ab und kann auf dieser Abweichung beruhen (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG). - BGH, 23.10.1980 - IX ZB 34/80 Deutscher Volkszugehöriger war deshalb nur, wer sich den Traditionen, Wertvorstellungen und Gebräuchen des deutschen Volkes so angeglichen hatte, daß er sich ihnen mehr verbunden fühlte als den Wertvorstellungen, Gebräuchen und Traditionen der jüdischen Volksgruppe im jeweiligen Vertreibungsgebiet (BGH RzW 1960, 83; 218 Nr. 30), mit anderen Worten, wer nach Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur dem deutschen Sprach- und Kulturkreis zuzurechnen war (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 78/63; 1978, 174 Nr. 8; 1979, 182; Urteil vom 10. Juli 1980 - IX ZR 22/80 zur Veröffentlichung bestimmt).
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