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| BGH, 09.02.1984 - IX ZR 22/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung der Zulässigkeit einer Berufung - Anforderungungen an die Begründung einer Berunfungsschrift - Folgen einer verspäteten Berufungsbegründung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den …
Auszug aus BGH, 09.02.1984 - IX ZR 22/83
Der Kläger mußte daher eine Berufungsbegründung liefern, die erkennen ließ, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Ansicht unrichtig ist (BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 = NJW 1981, 1620). - BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52
Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 09.02.1984 - IX ZR 22/83
Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist (§§ 559 Abs. 2, 519 b Abs. 1 ZPO; BGHZ 6, 369, 370).
- BGH, 13.10.1983 - IX ZR 106/82
Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Anfangsvermögen "null"; Ausgleich des …
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß in die nach BGHZ 61, 385 gebotene Umrechnung des Anfangsvermögens nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern das gesamte Anfangsvermögen einschließlich des Geldvermögens einzubeziehen ist (WM 1975, 28; Urteil vom 17. Februar 1983 - IX ZR 22/83).
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