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| BGH, 18.05.1982 - IX ZR 26/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71
Berufungsbegründungsfrist - Beginn - Rechtsmitteleinlegung - Verspätung
Auszug aus BGH, 18.05.1982 - IX ZR 26/82
Die Frist zur Begründung der Revision beginnt auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen, wenn dieses selbst verspätet eingelegt worden ist (BGH NJW 1971, 1217 Nr. 7; vgl. für den entsprechenden Fall der Begründung einer verspätet eingelegten Berufung BGH VersR 1971, 739; 1974, 357; 1975, 421; 1977, 573; 1978, 841). - BGH, 08.06.1978 - VII ZB 13/78
Gleichzeitige Einlegung von Berufung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 18.05.1982 - IX ZR 26/82
Die Frist zur Begründung der Revision beginnt auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen, wenn dieses selbst verspätet eingelegt worden ist (BGH NJW 1971, 1217 Nr. 7; vgl. für den entsprechenden Fall der Begründung einer verspätet eingelegten Berufung BGH VersR 1971, 739; 1974, 357; 1975, 421; 1977, 573; 1978, 841).
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 38/84
Amtshaftungsanspruch wegen Verhinderung eines gutgläubigen Grundschulderwerbs
Die Frage ist jedoch, ob die der Klägerin durch den Pflichtverstoß entstandene Schadensfolge der Verhinderung eines gutgläubigen Grundschulderwerbs und des dadurch bedingten Ausfalls der Kreditsicherheiten von dem Schutzzweck der hier verletzten Grundbuchvorschriften erfaßt wird oder ob der Ersatzanspruch diesem Wertungsmaßstab widerspricht (ständige Rechtspr., vgl. u. a. BGHZ 27, 137, 140; 70, 374, 377; BGH Urt. v. 8. Dezember 1981, VI ZR 164/80, NJW 1982, 572, 573 und v. 14. März 1985, IX ZR 26/82, WM 1985, 666, 669 = ZIP 1985, 1143).
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