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| BGH, 02.07.1970 - IX ZR 318/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 1006
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
bb) Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - BVerwG 1 B 69.94 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2 und Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [11]; BFH…, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86.89 - BFH/NV 1992, 81 [83 f.]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006).Dem Beurkundungserfordernis genügt der Vermerk auf einem der genannten Schriftstücke; er beurkundet gem. § 418 ZPO das Aushängen des tatsächlich hierzu verwendeten Schriftstücks (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006 f.) und auch der Benachrichtigung.
- FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08
Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …
ESt und GewSt; s. aber noch BGH Urteil vom 02.07.1970 IX ZR 318/69, MDR 1970, 1006). - BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
Öffentliche Zustellung - Verjährung
Rn. 16 Der Senat befindet sich insoweit nicht im Widerspruch zu dem BGH-Urteil vom 2. Juli 1970 IX ZR 318/69 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1970, 1006), wonach dem Erfordernis des § 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG a.F. auch durch einen einheitlichen Vermerk über den Tag des Aushangs und den Tag der Abnahme genügt werden kann. - BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82
Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang
Auch wenn der Senat bei der Entscheidung über die Revision insoweit von den Ausführungen des HZA ausgeht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Urteile vom 2. Juli 1970 IX ZR 318/69, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1970, 1006, und vom 14. Dezember 1972 IX ZR 118/70, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1973, 275) annimmt, daß über die Zeitpunkte des Aushängens und der Abnahme ein einheitlicher Vermerk gefertigt werden darf, so fehlt es im Streitfall aber deshalb an einem ordnungsgemäßen Vermerk i. S. des § 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG, weil der Vermerk nicht mit dem vollen Namen des zuständigen Beamten unterzeichnet ist.
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