Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2010 - IX ZR 41/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18612
BGH, 20.05.2010 - IX ZR 41/07 (https://dejure.org/2010,18612)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - IX ZR 41/07 (https://dejure.org/2010,18612)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - IX ZR 41/07 (https://dejure.org/2010,18612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02

    Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes …

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZR 41/07
    Das Berufungsgericht ist von den Grundsätzen des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 (IX ZR 71/02, NZI 2005, 166 f unter II. 1. und III.) nicht abgewichen, sondern hat diese seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 23 U 128/14

    Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung als Anweisung auf Schuld

    Zumindest in Höhe der nur für die Beklagte bzw. die ULAK aufrechenbar der Erstattungsforderung gegenüberstehenden Beitragsforderung in Höhe von 4.144,61 EUR fehle es an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung bei Aufrechnung oder Verrechnung (BGH vom 21.10.2004, IX ZR 71/02 und vom 20.5.2010, IX ZR 41/07), was sich nach richtiger Bewertung an der insoweit gleichstehenden Treuhandvereinbarungsabwicklung fortsetze.

    Rn. 44 Daher geht auch der Einwand der Beklagten fehl, wonach es zumindest in Höhe der nur für die Beklagte bzw. die ULAK aufrechenbar der Erstattungsforderung gegenüberstehenden Beitragsforderung in Höhe von 4.144,61 EUR an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung bei Aufrechnung oder Verrechnung (BGH vom 21.10.2004, IX ZR 71/02 und vom 20.5.2010, IX ZR 41/07) fehle, was sich nach richtiger Bewertung an der insoweit gleichstehenden Treuhandvereinbarungsabwicklung fortsetze.

    Rn. 47 Beide Urteile stützen also eindeutig die hier vertretene Rechtsauffassung; dem von der Beklagten angeführten Beschluss des BGH vom 20.5.2010, IX ZR 41/07- bei juris) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht