Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Fall
Begründetheit eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilen - Wann ist ein Grundstück wertausschöpfend belastet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2011 - 27 O 55/07
- OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 2 U 262/11
- BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13
Soweit das Berufungsgericht noch festzusetzende Kostenerstattungen für Pfändungsmaßnahmen in der Schweiz in Höhe von 16.972, 09 EUR berücksichtigt hat, liegt der Entscheidung ein von der angeführten Vergleichsentscheidung (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984 - IX ZR 26/83, BGHZ 90, 207, 210) abweichender Rechtssatz nicht zugrunde. - BGH, 21.02.2013 - IX ZR 219/12
Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bewertung der Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung eines belastenden Grundstücks nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger zur Folge haben kann, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 5 mwN).
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