Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1981 - IX ZR 59/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verfolgungsentschädigung bei Bestehen eines schützenswerten Vertrauens in den Fortbestand einer nach § 150 Bundesentschädigunggesetz (BEG) aF bestehenden Entschädigungsberechtigung - Wirksamer Entschädigungsantrag als Voraussetzung für ein schützenswertes ...
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Papierfundstellen
- MDR 1982, 403
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 21.04.1983 - IX ZR 53/82
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen eines Schadens an Freiheit und …
Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auch darauf, er habe die verspätete Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuchs deshalb nicht zu vertreten, weil er nach der sogenannten Kölner Praxis darauf vertrauen durfte, die Entschädigungsbehörde werde ein späteres gleichzeitiges Einreichen aller zur Begründung bestimmten Unterlagen nicht beanstanden (vgl. hierzu BGH RzW 1979, 223; MDR 1982, 403 Nr. 51).Insoweit unterscheidet sich der vorliegende von dem in MDR 1982, 403 Nr. 51 entschiedenen Fall.
- BGH, 28.10.1982 - IX ZR 10/82
Schutz des Vertrauens in den Fortbestand einer Entschädigungsberechtigung - …
Zur Darstellung des Hindernisses, nämlich des Entschädigungsansprüche ausschließenden ununterbrochenen Aufenthalts im Vertreibungsgebiet, und zur Darlegung des Vorgangs, der dieses Hindernis beseitigt hat, genügt die Angabe des Zeitpunkts der Ausreise aus diesem Gebiet (BGH RzW 1978, 223; Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80 = MDR 1982, 403 Nr. 51; Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 60/80).Das Vorbringen im Beihilfeverfahren gilt als in Bezug genommen, weil der Kläger 1971 bei derselben Behörde auf seinen Entschädigungsantrag nach § 150 BEG aF zurückgekommen ist (BGH Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80 = MDR 1982, 403 Nr. 51).
- BGH, 23.06.1983 - IX ZR 10/83
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen eines Schadens an Freiheit und …
Zur Darstellung des Hindernisses, nämlich des Entschädigungsansprüche ausschließenden ununterbrochenen Aufenthalts im Vertreibungsgebiet, und zur Darlegung des Vorgangs, der dieses Hindernis beseitigt hat, genügt die Angabe des Zeitpunkts der Ausreise aus diesem Gebiet (BGH RzW 1978, 223; Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80 = MDR 1982, 403 Nr. 51; Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 60/80).
- BGH, 10.02.1983 - IX ZB 186/81
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision
Die Berufung auf die sog. Kölner Praxis (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.81 - IX ZR 59/80 - LM BEG § 189 Nr. 66 - MDR 1982, 403) führt schon deshalb nicht zur Zulassung, weil der Kläger trotz Hinweises auf die unzureichende Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs im landgerichtlichen Urteil bis zur Schlußverhandlung vor dem Berufungsgericht die erforderlichen Angeben nicht nachgeholt hat (BGH, Urteile vom 14. Mai 1981 - IX ZR 71/79; vom 11. Juni 1981 - IX ZR 41/80; BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1982 - 2 BvR 695/81 und 1341/81). - BGH, 03.07.1984 - IX ZB 78/84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Vom Urteil des BGH vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80 - LM BEG 1956 § 189 Nr. 66 weicht das Urteil nicht ab. - BGH, 18.05.1982 - IX ZB 50/82
Vertrauensschutz im Fall eines Gesundheitsschadensanspruchs nach Ändernug der …
Auch wenn ihm bis zum 26. Mai 1965 entsprochen worden wäre oder noch in diesem Zeitpunkt hätte entsprochen werden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80, zur Veröffentlichung bestimmt), hätte die Klägerin für den Gesundheitsschadensanspruch an diesem Tage keine geschützte Rechtsposition gehabt, auf deren Fortbestand sie hätte vertrauen können. - BGH, 18.05.1982 - IX ZB 51/82
Beschwerdegegen die Nichtzulassung der Revision
Auch wenn ihm bis zum 26. Mai 1965 entsprochen worden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80, zur Veröffentlichung bestimmt), hätte der Kläger für den Gesundheitsschadensanspruch an diesen Tage keine geschützte Rechtsposition gehabt, auf deren Fortbestand er hätte vertrauen können. - BGH, 04.05.1982 - IX ZB 282/81
Zulassung einer Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des …
Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1981 - IX ZR 59/80 (zur Veröffentlichung bestimmt) ab und kann auf dieser Abweichung beruhen (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG). - BGH, 05.11.1981 - IX ZB 122/81
Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Schadens an Freiheit
Auch wenn seinem gleichzeitig gestellen Wiedereinsetzungsgesuch bis zum 26. Mai 1965 entsprechen worden wäre oder noch in dieses Zeitpunkt bitte entsprochen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80, zur Veröffentlichung bestimmt), stände ihm der Gesundheitsschadensanspruch nicht zu. - BGH, 05.11.1981 - IX ZB 121/81
Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Gesundheitsschadensentschädigung
Auch wenn ihrem gleichzeitig gestellten Wiedereinsetzungsgesuch bis zum 26. Mai 1965 entsprochen worden wäre oder noch in diesem Zeitpunkt hätte entsprochen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - IX ZR 59/80, zur Veröffentlichung bestimmt), stände ihr der Gesundheitsschadensanspruch nicht zu. - BGH, 21.12.1982 - IX ZB 266/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Fristversäumnis - …
- BGH, 07.10.1982 - IX ZR 69/81
Anspruch auf Entschädigung wegen Schadens an Freiheit und wegen Schadens an …
- BGH, 23.06.1983 - IX ZR 11/83
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Schadens an Freiheit und Körper aufgrund …
- BGH, 28.10.1982 - IX ZR 6/82
Anspruch auf Entschädigung wegen Schadens an Freiheit und wegen Schadens an …
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