Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1977 - IX ZR 6/75 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 308
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 10.06.1999 - IX ZB 18/99
Erlöschen eines nach dem 31.03.1967 gestellten Entschädigungsanspruchs
Dazu gehörte zwingend die Angabe von Beweismitteln (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75, RzW 1978, 20 f;… Beschl. v. 17. Oktober 1996 - IX ZB 42/96, BGHR BEG § 190 a Abs. 1 - Beweismittelangaben 1;… Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 263/96, LM § 190 a BEG 1956 Nr. 38). - BGH, 17.10.1996 - IX ZB 42/96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Umfang der Angaben von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75, RzW 1978, 20, 21; v. 13. Oktober 1977 - IX ZR 121/76, RzW 1978, 73, 74) sind im Verfahren wegen Schadens an Körper oder Gesundheit gemäß §§ 190 a, 190 Nr. 3 BEG trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes fristgerechte Beweismittel angaben zum Gesundheitsschaden, also zum Auftreten, zur Entwicklung und Behandlung von Verfolgungsleiden, notwendig. - BGH, 13.07.1995 - IX ZB 13/95
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung des Urteils des …
Das Berufungsurteil weicht entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht auch nicht ab von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75, RzW 1978, 20, 21 und vom 12. Juni 1980 - IX ZR 65/77, RzW 1980, 152.
- BGH, 31.01.1978 - IX ZB 193/75
Rechtsmittel
Darin sind die vom Berufungsgericht und der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt: Der im Dezember 1956 wirksam angemeldete Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit ist mangels Angabe konkreter Beschwerden und von Beweismitteln (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75, zur Veröffentlichung bestimmt) gemäß § 190 a Abs. 1 Satz 1 BEG seit Ablauf des 31. März 1967 erloschen, auch wenn der Kläger sich auf die Vermutung des § 31 Abs. 2 BEG hätte berufen können. - BGH, 20.12.1977 - IX ZB 172/75
Rechtsmittel
Der Hinweis, daß sie durch die erlittenen Verfolgungsmaßnahmen schwere gesundheitliche Schädigungen davongetragen habe, und die Benennung einiger Ärzte zum Nachweis des Gesundheitsschadens ersetzte nicht die unumgängliche Angabe der Beschwerden und Beeinträchtigungen, an denen die Klägerin auf Grund der Verfolgung leidet und die ihre Erwerbsfähigkeit herabsetzen (vgl. BGH RzW 1975, 168 Nr. 2; 237; 1976, 152 Nr. 39; 1977, 73 und Urteil vom 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 10.11.1977 - IX ZR 103/73
Rechtsmittel
Das Erlöschen des Anspruchs in einem gleichliegenden Fall hat das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75 - näher begründet; darauf wird verwiesen. - BGH, 18.10.1977 - IX ZB 503/76
Rechtsmittel
Ihr Unterlassen hat das Erlöschen des Anspruchs zur Folge (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1977 - IX ZR 6/75; zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 13.10.1977 - IX ZR 121/76
Rechtsmittel
Auf das gleichzeitig verkündete, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmte Urteil IX ZR 6/75 wird verwiesen. - BGH, 18.05.1977 - IX ZB 17/75
Rechtsmittel
Es ist darüber zu entscheiden, ob damit den Anforderungen in §§ 190, 190 a Abs. 1 BEG an die Substantiierung des Gesundheitsschadensanspruchs genügt ist (§ 219 Abs. 2 Nr. 1 BEG; vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1974 - IX ZB 279/71 - IX ZR 6/75). - BGH, 14.10.1976 - IX ZB 525/74
Rechtsmittel
Art. 111 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 BEG-SchlußG ist schon deshalb nicht anwendbar, weil hier vor Verkündung des BEG-Schlußgesetzes ein Anspruch auf Kapitalentschädigung zuerkannt worden ist (vgl. BGH RzW 1975, 171; Urteil vom 20. Mai 1976 - IX ZR 6/75). - BGH, 13.07.1976 - IX ZB 145/73
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