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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2967
BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80 (https://dejure.org/1981,2967)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1981 - IX ZR 81/80 (https://dejure.org/1981,2967)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - IX ZR 81/80 (https://dejure.org/1981,2967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erheblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Ehescheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1384
    Stichtag für die Berechnung des Endvermögens bei Zurücknahme des Scheidungsantrags nach Erhebung einer Widerklage

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80
    Der Berufungsrichter geht bei der Bestimmung dieses Zeitpunktes von den Grundsätzen in BGHZ 46, 215; BGH FamRZ 1979, 905 = NJW 1979, 2099 aus.

    Anders als im Falle BGH FamRZ 1979, 905 hat der Beklagte aber seine Widerklage nicht zurückgenommen; das frühere Verfahren war formell nicht beendet, sondern dauerte fort und führte zur Scheidung; denn die Scheidung erfolgte auch auf Antrag des Beklagten.

  • BGH, 02.11.1966 - IV ZR 229/65

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80
    Der Berufungsrichter geht bei der Bestimmung dieses Zeitpunktes von den Grundsätzen in BGHZ 46, 215; BGH FamRZ 1979, 905 = NJW 1979, 2099 aus.
  • OLG Hamm, 25.10.1979 - 7 UF 39/79
    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80
    Maßgeblich ist allein die Erhebung der Klage, die den Scheidungsprozeß ausgelöst hat, der zur Beendigung der Ehe und damit des Güterstandes geführt hat (…BGH aaO; vgl. auch Oberlandesgerichte München FamRZ 1980, 699; Hamm NJW 1980, 1637; Koblenz FamRZ 1981, 260).
  • OLG Koblenz, 22.12.1980 - 13 UF 563/80
    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80
    Maßgeblich ist allein die Erhebung der Klage, die den Scheidungsprozeß ausgelöst hat, der zur Beendigung der Ehe und damit des Güterstandes geführt hat (…BGH aaO; vgl. auch Oberlandesgerichte München FamRZ 1980, 699; Hamm NJW 1980, 1637; Koblenz FamRZ 1981, 260).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren …

    In gleicher Weise zu entscheiden ist in Fällen, in denen der ursprüngliche Scheidungsantrag in der mündlichen Verhandlung nicht mehr gestellt wird, die Ehe aber - in demselben anhängigen Verfahren - auf einen Antrag des Gegners geschieden wird (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 650/80 - FamRZ 1982, 153 f.; vgl. auch BGHZ 46, 215 sowie BGH Urteil vom 15 Oktober 1981 - IX ZR 81/80 - nicht veröffentlicht).
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