Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1981 - IX ZR 87/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Positive Vaterschaftsfeststellung aufgrund eines serologischen Gutachtens - Umfang des Amtsaufklärungsprinzips in Verfahren wegen Kindschaftssachen - Wahrscheinlichkeitswert für die Vaterschaft bei Mehrverkehr der Mutter
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
Auszug aus BGH, 29.10.1981 - IX ZR 87/80
Um die volle Überzeugung von der Vaterschaft gewinnen zu können, muß das Gericht aber alle zur Verfügung stehenden, eine weitere Aufklärung versprechenden Beweise erheben (BGHZ 61, 165, 168).Die zur Verfügung stehenden, eine weitere Aufklärung versprechenden Beweise sind zu erheben (BGHZ 61, 165, 168); ist ein Beweismittel unerreichbar, kann es nicht genutzt werden.
- BGH, 01.10.1975 - IV ZR 121/74
Geschlechtlicher Verkehr während der Empfängniszeit - Grenzen der Beweiserhebung …
Auszug aus BGH, 29.10.1981 - IX ZR 87/80
Wenn die Vaterschaft erwiesen wäre, ergäbe sich die Tatsache der Beiwohnung im Wege des Rückschlusses (BGH FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369). - BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77
Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von …
Auszug aus BGH, 29.10.1981 - IX ZR 87/80
Das Amtsaufklärungsprinzip verpflichtet allerdings das Gericht lediglich, die Ermittlungen solange fortzuführen, bis es die volle Überzeugung von der Wahrheit oder Nichtwahrheit einer Tatsache erlangt hat (BGH FamRZ 1978, 586 = NJW 1978, 1684).
- BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81
Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts - …
Hätte die Mutter der Klägerin während der Empfängniszeit auch mit einer Vielzahl anderer Männer geschlechtlich verkehrt, wie das Berufungsgericht zu unterstellen scheint, hätte sich das bei der biostatistischen Berechnung möglicherweise auf das Rechenergebnis auswirken können (vgl. BGH LM BGB § 1600 o Nr. 14 = FamRZ 1977, 706 = NJW 1977, 2120 Nr. 3; Urteile vom 29. Oktober 1981 - IX ZR 87/80; 28. Januar 1982 - IX ZR 33/81; vgl. auch Hummel in NJW 1978, 576; 1979, 1240; 1980, 1320 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; 1981, 605; Scholl in NJW 1979, 1913; 1980, 1323 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; Spielmann und Seidl in NJW 1978, 2333; 1980, 1322) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
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