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   BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64   

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https://dejure.org/1967,7303
BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64 (https://dejure.org/1967,7303)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1967 - Ia ZR 80/64 (https://dejure.org/1967,7303)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1967 - Ia ZR 80/64 (https://dejure.org/1967,7303)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1964 - Ia ZR 95/63

    Teilrücknahme einer Patentnichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64
    Dadurch, daß die Beklagte nach ihrem in der Berufungsverhandlung zuletzt gestellten Antrag das Streitpatent nur noch mit den in diesem Antrag formulierten Patentansprüchen 1 und 2 verteidigt und die Klägerin insoweit ihre Nichtigkeitsklage zurückgenommen hat, haben die Parteien den Prozeßstoff mit bindender Wirkung für den erkennenden Senat begrenzt, so daß dieser nur noch zu prüfen hat, ob die von der Beklagten vorgeschlagene Neufassung der Ansprüche des Streitpatents, verglichen mit der erteilten Fassung, eine zulässige Änderung, also weder eine Erweiterung noch eine unzulässige Inhaltsänderung, darstellt und ob die nunmehr beanspruchte Lehre in der erteilten Fassung des Streitpatents offenbart war (vgl. BGHZ 21, 8 - GRUR 1956, 409 "Spritzgußmaschine"; BGH GRUR 1962, 294 "Hafendrehkran"; BGHZ 41, 13 = GRUR 1964, 308 "Dosier- und Mischanlage").

    Ob die von der Beklagten jetzt noch verteidigten Patentansprüche 1 und 2 patentwürdig sind, ob also der neue Anspruch 1 neu, fortschrittlich und erfinderisch und der neue Anspruch 2 zumindest als ein sogen. echter Unteranspruch haltbar ist, war, nachdem die Klägerin insoweit ihre Nichtigkeitsklage zurückgenommen hat, nicht mehr zu prüfen (BGHZ 41, 13, 17) [BGH 08.01.1964 - Ia ZR 95/63].

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64
    Dadurch, daß die Beklagte nach ihrem in der Berufungsverhandlung zuletzt gestellten Antrag das Streitpatent nur noch mit den in diesem Antrag formulierten Patentansprüchen 1 und 2 verteidigt und die Klägerin insoweit ihre Nichtigkeitsklage zurückgenommen hat, haben die Parteien den Prozeßstoff mit bindender Wirkung für den erkennenden Senat begrenzt, so daß dieser nur noch zu prüfen hat, ob die von der Beklagten vorgeschlagene Neufassung der Ansprüche des Streitpatents, verglichen mit der erteilten Fassung, eine zulässige Änderung, also weder eine Erweiterung noch eine unzulässige Inhaltsänderung, darstellt und ob die nunmehr beanspruchte Lehre in der erteilten Fassung des Streitpatents offenbart war (vgl. BGHZ 21, 8 - GRUR 1956, 409 "Spritzgußmaschine"; BGH GRUR 1962, 294 "Hafendrehkran"; BGHZ 41, 13 = GRUR 1964, 308 "Dosier- und Mischanlage").
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1967 - Ia ZR 80/64
    Dadurch, daß die Beklagte nach ihrem in der Berufungsverhandlung zuletzt gestellten Antrag das Streitpatent nur noch mit den in diesem Antrag formulierten Patentansprüchen 1 und 2 verteidigt und die Klägerin insoweit ihre Nichtigkeitsklage zurückgenommen hat, haben die Parteien den Prozeßstoff mit bindender Wirkung für den erkennenden Senat begrenzt, so daß dieser nur noch zu prüfen hat, ob die von der Beklagten vorgeschlagene Neufassung der Ansprüche des Streitpatents, verglichen mit der erteilten Fassung, eine zulässige Änderung, also weder eine Erweiterung noch eine unzulässige Inhaltsänderung, darstellt und ob die nunmehr beanspruchte Lehre in der erteilten Fassung des Streitpatents offenbart war (vgl. BGHZ 21, 8 - GRUR 1956, 409 "Spritzgußmaschine"; BGH GRUR 1962, 294 "Hafendrehkran"; BGHZ 41, 13 = GRUR 1964, 308 "Dosier- und Mischanlage").
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Er ist - soweit er nicht mehr verteidigt wird - ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967/68, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse; Urt. v. 1.12.1961 - I ZR 131/56, GRUR 1962, 294 f. - Hafendrehkran).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Patentinhaber sein Schutzrecht im Nichtigkeitsverfahren beschränken (vgl. BGHZ 21, 8, 16 - Spritzgußmaschine; BGH, Urt. v. 23.2.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff; Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967, 1968, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse; Urt. v. 17.9.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 - Abschlußblende; s.a. BGH, Beschl. v. 23.1.1990 - X ZB 9/89, GRUR 1990, 432 [BGH 23.01.1990 - X ZB 9/89] - Spleißkammer - für das Einspruchsverfahren), sofern sich die Änderung im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung hält, insbesondere also weder der Schutzbereich erweitert noch die unter Schutz gestellte Lehre durch eine andere ersetzt wird (BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine).
  • BGH, 20.03.1970 - X ZR 59/68

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Die weitere Frage dagegen, ob die erfindungsgemäße Lehre patentfähig ist, ob also der geänderte Anspruch 1 neu, fortschrittlich und erfinderisch ist, und ob die beiden anderen Ansprüche zumindest als sog. echte Unteransprüche haltbar sind, ist bereits deswegen der Nachprüfung durch das Berufungsgericht entzogen, weil die Klägerin die Abweisung ihrer auf vollständige bzw. teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents gerichteten Klage durch das Bundespatentgericht hingenommen hat (vgl. hierzu BGHZ 21, 8, 10 f [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] = GRUR 1956, 409, 410 - Spritzgußmaschine -, BGH GRUR 1962, 294, 296 - Hafendrehkran -, BGHZ 41, 13, 14 ff [BGH 08.01.1964 - Ia ZR 95/63] = GRUR 1964, 308, 309 - Dosier- und Mischanlage für Baustoffe -, BGH-Urteil vom 31. Oktober 1967 - Ia ZR 80/64 - Mehrkammer-Filterpresse -, sämtliche für den Fall, daß der Beklagte das Patent nur noch in beschränktem Umfange verteidigt und der Kläger seine Nichtigkeitsklage nicht mehr weiter verfolgt; vgl. ferner Benkard, Kommentar zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 5. Aufl., § 13 PatG Rdn. 37).
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