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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5192
BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63 (https://dejure.org/1965,5192)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1965 - Ia ZB 235/63 (https://dejure.org/1965,5192)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1965 - Ia ZB 235/63 (https://dejure.org/1965,5192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von Einsprechenden gegen einen Patentbeschluss - Rechtsweg für patentrechtliche Beschwerden - Klagebefugnis von Einsprechenden im patentrechtlichen Verfahren - Subjektive Rechte im Sinne des § 35 VGG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 552
  • GRUR 1965, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Dritte, die sich mittels Einspruchs gegen die nachgesuchte Patenterteilung gewandt hatten, konnten zu der Zeit, als die Akte des Deutschen Patentamts der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterlagen, die Erteilung des Patents mit der verwaltungsgerichtlichen Klage anfechten (Ergänzung zu I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" -).

    Der Beschwerdesenat hat seine Auffassung unter Bezugnahme auf eine Bemerkung in dem Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279, 281 a.E. = BlPMZ 1963, 124, 127 vor 4. = BPatGerE 2, 244, 253 vor 4.) sowie auf das oben erwähnte Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts 1 Ni 4/62 vom 20. Februar 1963 (BPatGerE 3, 119 = BlPMZ 1963, 170) im wesentlichen damit begründet, daß die beiden Einsprechenden durch die Erhebung ihres Einspruchs eine besondere Rechtsstellung erlangt gehabt hätten, in die der Verwaltungsakt der Patenterteilung eingegriffen habe, und daß sie durch die Patenterteilung auch beschwert gewesen seien.

    Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das in dem bereits erwähnten Beschluß I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279 ff, 280 rechts unten = BlPMZ 1963, 124, 126 rechts Mitte = BPatGerE 2, 244, 250) ebenfalls nicht näher erörtert.

    Als von dieser Entscheidung in ihren Rechten Betroffene brauchen sie sich nicht darauf verweisen zu lassen, daß ihnen der Weg der Nichtigkeitsklage gegen das erteilte Patent offengestanden habe und noch offenstehe, wie das der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem mehrfach erwähnten Beschluß I ZB 12/62 vom 16. November 1962 mit Recht denjenigen entgegengehalten hat, die sich nicht mittels Einspruchs gegen eine nachgesuchte Patenterteilung gewandt hatten.

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Bei den bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen - also gerade auch bei der hier streitigen Patentanmeldung - war (und ist auch heute noch) nach § 3 des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949 die Erhebung und Aufrechterhaltung von Einsprüchen sogar die verfahrensrechtliche Voraussetzung dafür, daß überhaupt eine sachlich-rechtliche Prüfung des Patentbegehrens stattfand (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 190 - "Fleischzubereitung" - und GRUR 1964, 276 - "Zinnlot" -).

    Obwohl der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde nicht wegen dieser sachlich-rechtlichen Frage, sondern wegen der zu I erörterten verfahrensrechtlichen Frage zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde und ihre Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht doch nicht auf diejenige Rechtsfrage beschränkt, derentwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen ist (BGH GRUR 1964, 276 - "Zinnlot" -).

  • BPatG, 20.02.1963 - 1 Ni 4/62
    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Während des Beschwerde Verfahrens wurde eine von der Firma A. vorsorglich erhobene Klage auf Nichtigerklärung des der Anmelderin "etwa erteilten" Patentes durch Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 1963 - 1 Ni 4/62 - (abgedruckt u.a. in BPatGerE 3, 119) als "zur Zeit unzulässig" abgewiesen.

    Der Beschwerdesenat hat seine Auffassung unter Bezugnahme auf eine Bemerkung in dem Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279, 281 a.E. = BlPMZ 1963, 124, 127 vor 4. = BPatGerE 2, 244, 253 vor 4.) sowie auf das oben erwähnte Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts 1 Ni 4/62 vom 20. Februar 1963 (BPatGerE 3, 119 = BlPMZ 1963, 170) im wesentlichen damit begründet, daß die beiden Einsprechenden durch die Erhebung ihres Einspruchs eine besondere Rechtsstellung erlangt gehabt hätten, in die der Verwaltungsakt der Patenterteilung eingegriffen habe, und daß sie durch die Patenterteilung auch beschwert gewesen seien.

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Der Begriff der "Erfindungshöhe" ist einerseits ein "revisibler Rechtsbegriff" (vgl. BGH GRUR 1962, 29, 32).
  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Daß die Beschwerdeentscheidungen der früheren Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts - und damit auch die hier in Rede stehende Entscheidung des 12. Beschwerdesenats vom 14. Januar 1960 - " Verwaltungsakte " waren und deshalb nach § 22 VGG mit der Klage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden konnten, steht, wie das Bundespatentgericht ebenfalls zutreffend ausführt, seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) außer Frage und wird hier auch von der Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Von den in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen sind dem vorliegenden Fall am ehesten die Fälle vergleichbar, die Gegenstand der in BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - I C 102/53] und 9, 340 abgedruckten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1955 und 20. November 1959 waren.
  • BGH, 05.12.1963 - KVR 1/63

    Beeinträchtigung von Rechten i. S. des § 75 Abs. 1 GWB

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Die Auffassung des beschließenden Senats steht schließlich auch nicht im Widerspruch zu der in BGHZ 41, 61 abgedruckten Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs KVR 1/63 vom 5. Dezember 1963 - "Zigaretten" -.
  • BGH, 26.10.1962 - I ZB 3/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
    Bei den bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen - also gerade auch bei der hier streitigen Patentanmeldung - war (und ist auch heute noch) nach § 3 des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949 die Erhebung und Aufrechterhaltung von Einsprüchen sogar die verfahrensrechtliche Voraussetzung dafür, daß überhaupt eine sachlich-rechtliche Prüfung des Patentbegehrens stattfand (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 190 - "Fleischzubereitung" - und GRUR 1964, 276 - "Zinnlot" -).
  • BGH, 03.12.1996 - X ZB 1/96

    "Profilkrümmer"; Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Schutzfähigkeit; Zurechnung …

    Die vom Beschwerdegericht ausgesprochene Beschränkung der Zulassung auf eine bestimmte Rechtsfrage ist ohne Wirkung (st. Rspr. des Senats, u.a. Beschl. v. 18.2.1965 - Ia ZB 235/63, GRUR 1965, 416, 418 Schweißelektrode I; Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307 - Bodenwalze).
  • BGH, 28.02.1968 - Ia ZB 10/67
    DtPatAnw 1937, 335/336; I960, 98; BGH GRUR 1965, 416, 418.- Schweißelektrode -), Dagegen wird die Möglichkeit, durch Einseiübertragung, etwa durch Abtretung, über die Verfahrensstellung des Einsprechenden zu verfügen bzw, durch Binzeirechtsnachfolge in die Eihsprcchendenstellung einzutreten, zumeist verneint (PA Mitt. DtPatAnv/ I960, 98;… letzner aaO;… Damme/ Luttor aaO;… Benkard aaO;… Busse aaO;… - anderer Meinung Hüfner aaO;… Dunkhase aaO und Isay aaO).
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur …

    Das hat in Bezug auf den Rechtsbehelf der verwaltungsgerichtlichen Klage bereits der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 16. November 1962 (GRUR 1963, 279 "Weidepumpe") ausgesprochen, den der erkennende Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1965 (GRUR 1965, 416 "Schweißelektrode") jedenfalls im Ergebnis bestätigt hat.
  • BGH, 11.04.1967 - Ia ZB 5/66

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde - Unterlassen einer Zugrundelegung der gleichen …

    Auf die damals von der Anmelderin eingelegte Rechtsbeschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 18. Februar 1965 - Ia ZB 235/63 - (GRUR 1965, 416) den Beschluß des Beschwerdesenats vom 16. Oktober 1963 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 19.12.1967 - Ia ZB 20/66

    Patentanmeldung bezüglich eines Verfahrens zur Herstellung von Verbundmetall - …

    Die Einsprechende zu 2 blieb wie die übrigen Einsprechenden, nachdem die von ihnen bekämpfte Anmeldung im Einspruchsverfahren zurückgewiesen worden war, ohne weiteres am Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beteiligt (vgl. BGH GRUR 1965, 416, 417 r.Sp. unten - "Schweißelektrode").
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