Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1964 - Ia ZR 201/63 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1960 - I ZR 112/58
Anmeldung eines Patents - Neuheit einer Erfindung
Auszug aus BGH, 30.01.1964 - Ia ZR 201/63
Die beiden hier interessierenden Ansprüche 1 und 2, die der Bundesgerichtshof in einem gegen das Klagepatent anhängig gewesenen Nichtigkeitsverfahren durch Urteil vom 13. Dezember 1960 - I ZR 112/58 - lediglich klargestellt hat, lauten in der durch dieses Urteil erhaltenen Fassung:.Es legt hierbei der rechtlichen Beurteilung zutreffend die Fassung zugrunde, welche die Ansprüche durch die erst während des Berufungsrechtszuges ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsverfahren (Urteil vom 13. Dezember 1960 - I ZR 112/58) erhalten haben.
In der Tat ist denn auch kaum zu verkennen, daß der Schritt von der Konstruktion des Klagepatents zu der der Verletzungsform mindestens ebenso groß ist, wieder in dem Nichtigkeitsurteil vom 13. Dezember 1960 - I ZR 112/58 - als erfinderisch bewertete Schritt von dem Gebrauchsmuster zum Klagepatent.
- BGH, 23.06.1964 - Ia ZR 184/63
Rechtsmittel
Denn nach feststehender Rechtsprechung kann ein Eingriff in ein Kombinationspatent durch "verschlechterte Ausführung" begriffsnotwendig nur dann vorliegen, wenn sämtliche Einzelmerkmale des Erfindungsgegenstandes - sei es auch teilweise in qualitativer Abschwächung - benutzt worden sind (vgl. BGH I ZR 11/59 vom 1.12.1960 - Blitzleuchte; BGH GRUR 1962, 575 - Standtank; Ia ZR 201/63 vom 30.1.1964 (S. 15) - Gardinentragklammer).
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