Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit - Unzulässige inhaltliche Änderung des ursprünglichen Patentbegehrens - Beschränkung eines Patents durch Bildung eines neuen Hauptanspruchs an Hand neuer Erfindungsmerkmale - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
Chemisches Analogieverfahren
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66
Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher …
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft).
- BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 12.05.1961 - I ZR 37/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGH GRUR 1961, 529 - Strahlapparat - geht das Bundespatentgericht an sich zutreffend davon aus, daß die als Beschränkung einzufügenden zusätzlichen Merkmale "als erfindungswesentlich aus der Patentschrift entnehmbar" sein müßten. - BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige …
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 9/63
Anforderungen an die "Erfindungswesentlichkeit" von Patenten - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Das Bundespatentgericht geht an sich zutreffend davon aus, daß ein Patent dadurch beschränkt werden kann, daß der Patentinhaber aus Merkmalen, die in den Unteransprüchen enthalten sind, einen neuen Hauptanspruch bildet (so z.B. BGH GRUR 1966, 138 - Wärmeschreiber). - BGH, 12.11.1957 - I ZR 79/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Bei dieser Sachlage kann sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Falle berufen, in denen die Rechtsprechung bei "glücklichen Lösungen" für einen neuen, einfacheren und billigeren Weg zur Herstellung eines Massenartikels die Erfindungshöhe bejaht hat, sofern nämlich die Losung "das Maß des Handwerklichen und Konstruktiven überragt" (vgl. BGH I ZR 133/52 vom 30. Juni 1953 S. 22 = GRUR 1954, 391; I ZR 137/59 vom 10. März 1961 S. 13; I ZR 129/59 vom 6. Juli 1962 S. 14; Ia ZR 295/63 vom 16. März 1965 S 31/33). - BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 146/63
Sich weder aus der durch die Patentansprüche vermittelten technischen Lehre …
Auszug aus BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Solche Merkmale sind für die Prüfung der Patentfähigkeit schlechthin unbeachtlich, Sie können daher auch nicht Bestandteil eines neu zu fassenden "beschränkten" Patentanspruchs werden (BGH GRUR 1966, 192 - Phosphatierung; in diesem Fall wich das als Ausführungsbeispiel angegebene Rezept von der den Gegenstand des Patentanspruchs bildenden Lehre des Streitpatents ab). - BGH, 01.07.1965 - Ia ZR 293/63
Patentnichtigkeitssache - Patentrechtliche Überprüfung des "Verfahrens zum …
- BGH, 30.06.1953 - I ZR 133/52
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1961 - I ZR 137/59
Rechtsmittel
- BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91
Patentnichtigkeit wegen Fehlens einer erfinderischen Tätigkeit - Betonring zur …
Auch bei einer solchen kann eine erfinderische Tätigkeit nur angenommen werden, wenn die Lösung das Maß des Handwerklichen und Konstruktiven überragt, nicht jedoch dann, wenn - wovon hier auszugehen ist - Wissen und Können des Fachmanns ausreichten, angesichts der gestellten Aufgabe ohne erfinderisches Zutun vom Stand der Technik zu einer Lösung wie der des Streitpatents zu gelangen (BGH, Urt. v. 13.06.1967 - Ia ZR 236/63, Liedl 1967/68, 171, 192 - Selbstschlußventil;… vgl. auch Sen. Urt. v. 23.10.1973 - X ZR 47/70, Liedl 1971/73, 315, 329 f. - Loseblattgrundbuch).
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