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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,463
BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63 (https://dejure.org/1963,463)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1963 - Ia ZR 60/63 (https://dejure.org/1963,463)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1963 - Ia ZR 60/63 (https://dejure.org/1963,463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 311
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.10.1941 - I 54/41

    1. Wie weit ist im Verletzungsstreit bei völliger Vorwegnahme der Erfindung ein …

    Auszug aus BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63
    Während der Nachweis der Vorbenutzung regelmäßig die Feststellung ganz bestimmter Tatsachen voraussetzt, aus denen sich im einzelnen die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstandes mit den Merkmalen der Erfindung ergeben muß, kommt es für die Feststellung der Offenkundigkeit im wesentlichen darauf an, ob sich aus den gesamten Umständen des Einzelfalles nach der Lebenserfahrung der Schluß ziehen läßt, daß die Benutzung "die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige eine zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Gegenstand erhalten, mag dies unmittelbar dadurch geschehen, daß ein unbegrenzter Personenkreis die Benutzung wahrnimmt oder wahrnehmen kann, oder mittelbar dadurch, daß sie nur einzelne wahrnehmen, unter denen sich nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Sachverständige befinden oder bei denen die Möglichkeit besteht, daß ihre Kenntnis an beliebige Dritte weiterdringt" (so BGH GRUR 1953, 384, 385 1. Sp. - Zwischenstecker - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts RG GRUR 1942, 261, 264 r. Sp.; RGZ 167, 339, 352).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters; …

    Damit bringt das Gesetz deutlicher als im früheren Recht (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse;… Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz) zum Ausdruck, daß eine Vorbenutzung bereits dann die Neuheit der beanspruchten Lehre ausschließt, wenn sie lediglich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der beanspruchten Lehre durch die Öffentlichkeit bietet (ebenso für das europäische Patentrecht EPA, Große Beschwerdekammer, Entsch. v. 8.12.1992 - G 1/92, GRUR Int. 1993, 698 = ABl.
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines …

    Während im einen Fall bereits eine Besichtigung ausreichen kann, um die Erfindung zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse), kann es im anderen Fall erforderlich sein, Konstruktion und Wirkungsweise der gezeigten Vorrichtung im einzelnen zu erläutern (…vgl. Sen.Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, S. 508, 520 - Pfennigabsatz II).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …

    Es genügt vielmehr die Feststellung einer "nicht zu entfernten" Möglichkeit, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von dem - mit dem Erfindungsgedanken nach dem Patent wesensgleichen - Gegenstand der Vorbenutzung erhalten (so auch die vom Bundespatentgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1963 in GRUR 1963, 311, 312 re. Sp. - Stapelpresse).

    Dementsprechend genügt es auch für die Feststellung der Offenkundigkeit wenn nach der Lebenserfahrung von vornherein damit zu rechnen ist, daß derjenige, der durch die Benutzungshandlung Kenntnis von der Erfindung erlangt, diese Kenntnis an beliebige Dritte weitergeben wird (BGH GRUR 1962, 86, 89 li. Sp. - Fischereifahrzeug; 1963, 311, 313 re. Sp. - Stapelpresse; 1964, 612, 616 li. Sp. - Bierabfüllung).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

    Es ist stets der Erfahrungssatz zu beachten, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH, GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse;… Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 42;… Bruchhausen, GRUR Int. 1964, 405, 408).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05

    Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der …

    Der Senat verkennt nicht, dass die erhobenen Beweise zum Nachweis der ein Vorbenutzungsrecht begründenden Tatsachen sehr kritisch zu würdigen und an ihren Beweis strenge Anforderungen zu stellen sind (…Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rdnr. 52), weil erfahrungsgemäß nach Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 rechte Spalte - Stapelpresse;… Bruchhausen, GRUR Int.1964, 405, 408).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03

    Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts - …

    Es ist stets der Erfahrungssatz zu beachten, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 rechte Spalte - Stapelpresse;… Bruchhausen, GRUR Int. 1964, 405, 408).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03

    Abgrenzung von Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für einen …

    Das hätte erfordert, dass der Zeuge konkrete Angaben zu den Tatsachen gemacht hätte, aus denen sich die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstands mit dem beanstandeten Sockel ergab (BGH GRUR 1963, 311; OLG Frankfurt a. Main, GRUR 1987, 169); ferner fehlten konkrete Angaben über Art, Zeit und Ort der Vorbenutzung (BGH GRUR 1963, 311;… Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 76).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23

    Patentnichtigkeitssache - "Wasserfahrzeug mit Flutungsraum" - Ausführbarkeit - …

    Bei der Ausstellung einer Vorrichtung auf einer Messe ist daher maßgeblich, ob die konkrete Anschauungsmöglichkeit des Gegenstands dem Betrachter die in ihm verkörperte Lehre preisgibt (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN; BGH GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse).
  • BPatG, 01.07.2008 - 6 W (pat) 324/04
    Für den Senat steht allerdings außer Zweifel, dass Kunden, hier die SLM, die nicht entfernt liegende Möglichkeit, z. B. durch Nachmessen o. ä. hatten, in den Zugriff auf die Konstruktionsmaße des Käfigs zu gelangen, so dass die Merkmale der Lager durch diese Lieferung offenkundig geworden sind (vgl. BGH GRUR 63, 311 "Stapelpresse").
  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die …

    Zur Substantiierung der Behauptung einer offenkundigen Vorbenutzung gehören zwar konkrete Angaben über die näheren Umstände, aus denen sich nicht nur im einzelnen die Vorbenutzung - nach Art, Zeit und Ort -, sondern auch die Offenkundigkeit mit der Möglichkeit der Nachbenutzung durch andere Sachverständige ergibt (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
  • BPatG, 23.11.2023 - 7 Ni 9/23
  • LG Düsseldorf, 29.04.2014 - 4b O 56/12

    Lasersystem

  • LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06

    Paneelelement-Befestigungsklammer

  • BPatG, 16.07.2002 - 3 Ni 57/00
  • BPatG, 11.03.2008 - 6 W (pat) 306/04
  • BPatG, 25.11.2003 - 3 Ni 56/01
  • BGH, 09.06.1987 - X ZR 70/86
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 112/07

    Befestigungsbandlasche II

  • BPatG, 24.06.2005 - 14 W (pat) 324/03
  • BPatG, 30.07.2007 - 3 Ni 24/04
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 26/07

    Befestigungsbandlasche

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