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| BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63
All das sind aber nur Beweisanzeichen und Beurteilungselemente für die Erfindungshöhe, die für sich allein nicht zwingend sind (vgl. BGHZ 39, 333, 350) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]. - BGH, 14.01.1964 - Ia ZR 95/63
Teilrücknahme einer Patentnichtigkeitsklage
Auszug aus BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63
Im übrigen hat der erkennende Senat inzwischen im Urteil Ia ZR 95/63 vom 14. Januar 1964 - Dosier- und Mischanlage für Baustoffe - (BGHZ 41, 13) die bisher streitige Frage dahin entschieden, daß im Beschränkungsverfahren des § 36 a PatG die Patentfähigkeit der verbleibenden Resterfindung nicht nachzuprüfen ist. - BGH, 14.05.1963 - Ia ZR 36/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63
Auch in der das Patent 971 110 der Beklagten betreffenden Nichtigkeitssache Ia ZR 36/63 (Urteil vom 14. Mai 1963 S. 10 ff) hatte der erkennende Senat daher allein in dem Vorschlag der "Flachbauweise" (bei Schukosteckern) eine erfinderische Leistung nicht zu sehen vermocht.
- BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
"Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit
Aus dieser vergleichsweise kurzen Zeitspanne lassen sich keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer erfinderischen Tätigkeit ziehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.5. 1964 - Ia ZR 79/63, Liedl 1963/64, 422, 433 - Schuko-Konturenstecker; SenUrt. v. 23.9. 1980 - X ZR 21/76, GRUR 1981, 42, 45 - Pfannendrehturm; EPA, Entsch. - BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66
Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher …
Es wird sich dabei aber, wie schon dort ausdrücklich bemerkt, nur um verhältnismäßig einfache Fälle handeln können; und es wird ferner, wie hier der Beschwerdesenat in der von ihm formulierten Rechtsfrage zutreffend hervorgehoben hat, in der Regel zu fordern sein, daß das an sich nur aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal doch irgendwie in dem Inhalt der ursprünglichen Beschreibung einschließlich der ursprünglichen Patentansprüche "eine Stütze findet", sei es, daß das Merkmal in den Ansprüchen oder in der Beschreibung eben doch bereits "in irgend einer Form" erläutert und dargestellt ist (so PA BlPMZ 1955, 255), sei es, daß die Beschreibung wegen der Gestaltung eines bestimmten Teiles ausdrücklich auf die Zeichnung verweist (so im Falle des - nicht veröffentlichten - Urteils des erkennenden Senats Ia ZR 79/63 vom 14. Mai 1964 "Konturenstecker" S. 10), sei es auch nur insofern, als Beschreibung und Ansprüche hinreichend deutlich wenigstens die Aufgabe erkennen lassen, zu deren Lösung das aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal bestimmt und geeignet ist (so anscheinend im Falle PA MittDPatAnw 1956, 108). - BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64
Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit …
Denn dieses Erfordernis ist - unter Berücksichtigung von S. 2, Z. 80/81 der ursprünglichen Patentbeschreibung und des durchschnittlichen Fachwissens - bereits aus den ursprünglichen Patentansprüchen herleitbar gewesen (vgl. BGH von 14. Mai 1964 - Ia ZR 79/63 - Schuko-Konturenstecker - und vom 1. Juli 1965 - Ia ZR 293/63 - Kabelschuh).
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