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BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 39/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Interessenabwägung bei Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsveröffentlichung - Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils in einer Zeitung - Bezugnahme auf ein zwischen den gleichen Parteien in einem Vorprozess ergangenes Urteil - Zusammenschluss von Zeitungen mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1968, 437
- DB 1968, 703
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
Westfalenblatt II
Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 39/66
Es ist nicht einzusehen, welche Gefahren daraus erwachsen sollen, daß vom Verkehr der richtige Schluß gezogen wird, das "Westfalen-Blatt" habe mit seinen 12 Bezirksausgaben in Ostwestfalen-Lippe die größte Auflage, es sei auch außerhalb des Gebietes Bielefeld/Halle verbreitet und nicht die kleinste Heimatzeitung im Raum Bielefeld/Halle Sofern die Revision dahin zu verstehen sein sollte, die Behauptung, das "Westfalen-Blatt" mit seinen 12 Bezirksausgaben habe in Ostwestfalen-Lippe die größte Auflage, sei ungeachtet ihrer objektiven Berechtigung irreführend, ist auf das Urteil im Parallelverfahren Ib ZR 70/65 zu verweisen. - BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 39/66
Sollte die Revision dabei Entscheidungen des früheren I. Zivilsenats (GRUR 1957, 561 ff - REI-Chemie) und des erkennenden Senats (GRUR 1966, 272 ff - Arztschreiber) im Auge haben, die eine Veröffentlichungsbefugnis oder einen Widerruf unter Umständen dann nicht zulassen, wenn sich daraus Mißverständnisse ergeben könnten, die für die verurteilte Partei mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden wären, so könnte sie damit nicht durchdringen, weil der zu entscheidende Fall anders liegt.
- OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 6 U 200/19
Irreführende Werbeaussagen über "Premiummineralwasser in Bio-Qualiät" (Volvic)
Ein berechtigtes Interesse ist zu verneinen, wenn die Veröffentlichung des Urteils bereits durch das Gericht erfolgt ist (BGH GRUR 1968, 437, 439 - Westfalen-Blatt III).