Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1964 - Ib 155/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1964, 533
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01
Anwendung tariflicher Ausschlußfristen in der Unternehmenskrise - Streitwerthöhe …
Nach dieser Vorschrift ist für Feststellung der Richtigkeit einer Forderung das Verhältnis der Teilungsmasse zur Schuldenmasse, mithin die Insolvenzquote, maßgeblich, die voraussichtlich auf die streitige Forderung entfällt (so schon BGH v. 28.01.1953 - VI ZR 49/52, BB 1953, 184; ferner BGH v. 19.02.1964 - Ib 155/62, BB 1964, 533 = MDR 1964, 482 = NJW 1964, 1229; BGH v. 29.06.1994 - VIII ZR 28/94, MDR 1995, 320 = NJW-RR 1994, 1251 = ZIP 1994, 1193; LAG Hamm v. 22.09.2000 - 4 Sa 1366/97, BuW 2001, 657 = InVo 2001, 59 = MDR 2001, 114 = ZInsO 2001, 383). - OLG Köln, 08.02.1985 - 7 W 5/84
Kosten bei Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen
Deshalb sind die Kosten z. B. der Bekl. aufzuerlegen, wenn die Kl. nur deshalb die Klage erheben mußte, weil die Bekl. ein ihr obliegendes Verhalten unterließ (so für nicht rechtzeitige Auskunft gemäß § 840 ZPO ; LAG Frankfurt in BB 64, 533).
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