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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1018
BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,1018)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1967 - Ib ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,1018)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1967 - Ib ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,1018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 210
  • GRUR 1968, 364
  • GRUR 1968, 365
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).

    Im Streitfall hat sich das Beschwerdegericht lediglich von dem Erfahrungssatz leiten lassen, daß für den Verkehr ein kennzeichenmäßiger Gebrauch dann naheliegt, wenn die Angabe nach Art einer Marke auf der Ware oder ihrer Verpackung in der Weise herausgestellt wird, daß die Aufmerksamkeit des Verkehrs vornehmlich auf sie gerichtet und so der Eindruck vermittelt wird, sie solle schlagwortartig die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Denn nach den Grundsätzen der Polymar- und der Shortening-Entscheidungen (GRUR 1963, 630 u. BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64]) könne ein jüngerer Zeichenanmelder nicht geltend machen, der Inhaber des älteren Zeichens müsse mit Rücksicht auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis einen Rest von Verwechslungsgefahr hinnehmen.

    Alsdann könnten die angelehnten Bezeichnungen von Hause aus so wenig kennzeichnend sein, daß die Zeichen von dem jenigen Teil des Verkehrs, der diese Anlehnung erkennt, schon bei verhältnismäßig geringfügigen Abweichungen nicht mehr verwechselt würden (BGHZ 45, 131, 134 f) [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64].

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Denn diese Gefahr kann auch bei geringen optischen oder klanglichen Unterschieden dann entfallen, wenn zumindest eines der Vergleichszeichen einen völlig eindeutigen, sich jedermann unmittelbar aufdrängenden Begriffsinhalt aufweist, weil dann der Leser oder Hörer auch geringere optische oder klangliche Unterschiede wesentlich schneller erfassen wird als bei Kennzeichnungen ohne einen solchen Sinngehalt (BGHZ 28, 320 - Quick; BGH GRUR 1958, 82 - Thymopect).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Vielmehr ist - wie der Senat im Zusammenhang mit bildlichen Darstellungen schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 385, 386 - Kaffeetafelrunde) - auch dann im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr mit Rücksicht auf die Natur der betreffenden Ankündigung und den wettbewerblichen Zusammenhang, in dem sie verwendet wird, die Hervorhebung als warenzeichenmäßigen Gebrauch auffaßt oder in der Angabe nur einen auf Inhalt oder Umstände des Angebots bezüglichen Sachhinweis erblickt.
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Denn nach den Grundsätzen der Polymar- und der Shortening-Entscheidungen (GRUR 1963, 630 u. BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64]) könne ein jüngerer Zeichenanmelder nicht geltend machen, der Inhaber des älteren Zeichens müsse mit Rücksicht auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis einen Rest von Verwechslungsgefahr hinnehmen.
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung - …

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Vielmehr ist - wie der Senat im Zusammenhang mit bildlichen Darstellungen schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 385, 386 - Kaffeetafelrunde) - auch dann im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr mit Rücksicht auf die Natur der betreffenden Ankündigung und den wettbewerblichen Zusammenhang, in dem sie verwendet wird, die Hervorhebung als warenzeichenmäßigen Gebrauch auffaßt oder in der Angabe nur einen auf Inhalt oder Umstände des Angebots bezüglichen Sachhinweis erblickt.
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte …

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Die Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs mag beispielsweise dann naheliegen, wenn der herausgestellte Ausdruck - wie im Luxor-Fall - keine direkte Beschreibung bestimmter Wareneigenschaften darstellt und für eine solche Beschreibung in den Augen des Verkehrs jedenfalls nicht unentbehrlich ist, oder auch dann, wenn er dem Verkehr bereits als kennzeichnender Bestandteil eines bestimmten anderen Zeichens vertraut ist (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1967, Ib ZB 8/66 - Zwillingsfrischbeutel).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …

    Den Bedenken der Revision, auf diese Weise würde in unzulässiger Weise beschreibenden Angaben - wie hier dem Wortbestandteil "Kronthal" als Ort der Mineralquelle - entgegen dem Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG zeichenrechtlicher Schutz gewährt, ist bei der Beurteilung des kennzeichnungsmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr der angegriffenen Bezeichnung Rechnung zu tragen (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praliné; BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal; Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten …

    Wird die beanstandete Bezeichnung nur in Kombination mit anderen kennzeichnenden Begriffen vom Wettbewerber im Verkehr benutzt, kann es sein, daß ein kennzeichnender Charakter des beanstandeten Zeichenbestandteils zurücktritt oder nicht festzustellen ist oder daß die Verwechslungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung mit dem Klagezeichen ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praline;… Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 f. - Championne du Monde;… Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar; vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal).

    Dabei sind bei Zeichen, die sich eng an einen beschreibenden Inhalt anlehnen, strenge Anforderungen an die Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlich relevanten Sinne zu stellen (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praline; BGH, Beschl. v. 8.2.1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal; Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL;… Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 74 - Tabacco d' Harar).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Für den Bereich der allen Mitbewerbern freizuhaltenden Angaben im Sinne der §§ 16 und 4 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alternative) WZG ist Jedoch anerkannt, daß solche Angaben selbst bei Verwendung auf dem Warenetikett oder der Warenverpackung vom Verkehr in der Regel nicht ohne weiteres als Herkunftshinweis angesehen werden, weil es bei Angaben, für deren Allgemeingebrauch ein Freihaltebedürfnis besteht, für den Verkehr naheliegt, darin lediglich einen Sachhinweis zu sehen (BGH GRUR 1968, 365 = WRP 1968, 62 - praline; st.Rspr.).

    Auch soweit das Berufungsgericht die Herausstellung der Bezeichnung als Blickfang würdigt, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka Express; GRUR 1969, 681, 685 - WRP 1969, 283 - Isolierte Hand; GRUR 1968, 365 = WRP 1968, 62 - praliné; GRUR 1970, 305, 306 = WRP 1970, 178 - Löscafé).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in …

    Dies rechtfertigt sich daraus, daß die Annahme des Verkehrs, ein umgangssprachlicher Begriff sei als Herkunftshinweis zu verstehen, um so ferner liegt, je größer und erkennbarer dem Verkehr die Notwendigkeit der Freihaltung dieses Begriffs für den allgemeinen Gebrauch erscheinen muß (vgl. BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 r. Sp. - praliné;… BGH aaO. - REHAB).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    ergeben können, kann danach nicht bei der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse, sondern erst in späteren Verfahrensabschnitten - unter grundsätzlicher Beachtung der erwähnten Polymar- und Shortening-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Rechnung getragen werden, so durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Sinne des § 16 WZG (BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1969, 683 - Isolierte Hand) und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem …

    Hierzu hat der erkennende Senat als Ausnahme anerkannt, daß beschreibende Angaben auch bei einer Anbringung auf dem Warenetikett oder der Warenverpackung, selbst bei einer besonderen Hervorhebung, noch nicht ohne weiteres als Herkunftshinweis angesehen werden können (BGH GRUR 68, 365, 366 - praline; 69, 274, 275 - Mokka-Expreß).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft; die Bezeichnung weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1968, 365 - praliné).

    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt darauf verwiesen, daß die Verwendung beschreibender Angaben, für deren Allgemeingebrauch ein Freihaltebedürfnis besteht, den Eindruck einer betrieblichen Herkunftsbezeichnung im allgemeinen weniger leicht aufkommen läßt; bei solchen Angaben besteht daher im allgemeinen besonderer Anlaß zu der Prüfung, ob tatsächlich eine warenzeichenmäßige Benutzung vorliegt (BGH GRUR 1968, 365 - praliné).

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines …

    Ein solcher Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Waren von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also nach Art einer Marke auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné m.w.Nachw.).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei warenbeschreibenden Angaben eine bloße blickfangmäßige Hervorhebung noch nicht stets genügt, um einen warenzeichenmäßigen Gebrauch anzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen einer kombinierten Warenzeichenanmeldung erfolgt (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348, 351 - Anker-Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen).

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der …

    Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt.
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als …

    So hat der erkennende Senat in dem erst nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Beschluß vom 4. Oktober 1967 (GRUR 1968, 365, 366 - praliné) ausgeführt, die Hervorhebung begründe die Annahme warenzeichenmäßigen Gebrauchs einer Beschaffenheitsangabe dann nicht, wenn es sich um eine Ware handele, die dem Verkehr in unterschiedlichen, für den Kaufentschluß wesentlichen Sorten angeboten werde, wenn sie ferner erkennbar eine dieser Sorten beschreibe und wenn der Verkehr entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet erwarte, daß die unterschiedlichen Sortenbezeichnungen augenfällig herausgestellt werden.

    Es ist nicht erforderlich, daß gerade die konkrete Beschaffenheitsangabe bereits üblich ist (zutr. Heydt in der Anm. zu BGH GRUR 1968, 365, 367 - praliné); es genügt vielmehr, daß sie als Beschaffenheitshinweis erkannt wird.

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren - …

  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern - …

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines …

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim …

  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und …

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • OLG Hamm, 10.10.1996 - 4 U 112/96

    Tricon - Triton

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des …

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung …

  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben …

  • BGH, 06.03.1968 - I ZR 110/65

    Rechte des Inhabers eines Warenzeichens - Verwendung eines die Gefahr von …

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
  • BGH, 14.06.1968 - I ZR 79/66

    Eingetragenes Warenzeichen für künstliche Zähne, Prothesen und Zahnersatzmittel - …

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens …

  • BPatG, 30.01.1974 - 27 W (pat) 269/72
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