Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1241
BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66 (https://dejure.org/1968,1241)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1968 - Ib ZB 6/66 (https://dejure.org/1968,1241)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1968 - Ib ZB 6/66 (https://dejure.org/1968,1241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 472
  • GRUR 1968, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Wird aus dem Bestandteil eines Warenzeichens, der Tür die eingetragenen Waren (hier: kosmetische Erzeugnisse) als schutzfähig anzusehen ist, Widerspruch gegen die Eintragung eines verwechslungsfähigen Zeichens für gleichartige Waren (hier: Arzneimittel) erhoben, so können zeichenrechtliche Ansprüche nicht schon mit der Begründung versagt werden, der fragliche Bestandteil wäre für die gleichartigen Waren im Hinblick auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis nicht schutz- und eintragungsfähig (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 630 - Polymar und BGHZ 45, 131 - Shortening).

    Sowohl die Polymar- als auch die spätere Shortening-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1963, 630 und BGHZ 45, 131) betreffen nur den Fall, daß sich das ältere Widerspruchszeichen als Ganzes an eine freizuhaltende warenbeschreibende Angabe anlehnt und das beanstandete jüngere Zeichen von einem beachtlichen Teil des Verkehrs nicht als beschreibende Angabe aufgefaßt wird, so daß die Gefahr von Verwechslungen nicht ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Wird aus dem Bestandteil eines Warenzeichens, der Tür die eingetragenen Waren (hier: kosmetische Erzeugnisse) als schutzfähig anzusehen ist, Widerspruch gegen die Eintragung eines verwechslungsfähigen Zeichens für gleichartige Waren (hier: Arzneimittel) erhoben, so können zeichenrechtliche Ansprüche nicht schon mit der Begründung versagt werden, der fragliche Bestandteil wäre für die gleichartigen Waren im Hinblick auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis nicht schutz- und eintragungsfähig (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 630 - Polymar und BGHZ 45, 131 - Shortening).

    Sowohl die Polymar- als auch die spätere Shortening-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1963, 630 und BGHZ 45, 131) betreffen nur den Fall, daß sich das ältere Widerspruchszeichen als Ganzes an eine freizuhaltende warenbeschreibende Angabe anlehnt und das beanstandete jüngere Zeichen von einem beachtlichen Teil des Verkehrs nicht als beschreibende Angabe aufgefaßt wird, so daß die Gefahr von Verwechslungen nicht ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59

    Warenzeichen für Exportwaren

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Gerade das aber wäre mit Wesen und Funktion des Zeichenrechts nicht vereinbar, wie das Reichsgericht in der Bergmännle-Entscheidung für den Fall dargelegt hat, daß durch freiwillige Erklärung des Zeicheninhabers oder durch eine Entscheidung des Patentamts ausdrücklich bestimmte Waren von der Eintragung ausgenommen worden sind (RGZ 122, 207; vgl. dazu BGHZ 34, 1, 6 - Mon Cheri).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Diese Prüfung kann und muß daher - anders als in den zuvor genannten Fällen - dann nachgeholt werden, wenn aus diesem Bestandteil Rechte hergeleitet werden sollen (vgl. BGHZ 19, 367, 370 - W 5; 21, 182, 185 - Funkberater), wobei für das Widerspruchsverfahren freilich die Besonderheit gilt, daß eine nur auf Verkehrsdurchsetzung beruhende Schutzfähigkeit in diesem Verfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen wäre (BGHZ 42, 307 - derma).
  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Diese Prüfung kann und muß daher - anders als in den zuvor genannten Fällen - dann nachgeholt werden, wenn aus diesem Bestandteil Rechte hergeleitet werden sollen (vgl. BGHZ 19, 367, 370 - W 5; 21, 182, 185 - Funkberater), wobei für das Widerspruchsverfahren freilich die Besonderheit gilt, daß eine nur auf Verkehrsdurchsetzung beruhende Schutzfähigkeit in diesem Verfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen wäre (BGHZ 42, 307 - derma).
  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Diese Prüfung kann und muß daher - anders als in den zuvor genannten Fällen - dann nachgeholt werden, wenn aus diesem Bestandteil Rechte hergeleitet werden sollen (vgl. BGHZ 19, 367, 370 - W 5; 21, 182, 185 - Funkberater), wobei für das Widerspruchsverfahren freilich die Besonderheit gilt, daß eine nur auf Verkehrsdurchsetzung beruhende Schutzfähigkeit in diesem Verfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen wäre (BGHZ 42, 307 - derma).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit …

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Alsdann greift der auf sachlich-rechtlichem Gebiet liegende Grundsatz ein, daß einem solchen Zeichen der gesetzliche Schutz gegen Verwechslungsgefahren nicht mit der Begründung versagt werden könne, diese Gefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in den §§ 15, 24, 31 WZG sei dieses Zeichen vor Verwechslungen mit prioritätsjüngeren Zeichen zu schützen; für die in § 16 WZG aufgeführten Angaben sei allerdings zu beachten (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS; ferner den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 14/66 v. 4. Oktober 1967 - praliné), daß der Verkehr bei Angaben dieser Art einen warenzeichenmäßigen Gebrauch, der Voraussetzung für zeichenrechtliche Ansprüche ist, im allgemeinen weniger leicht anzunehmen pflege als bei sonstigen Kennzeichnungselementen.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach …

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Alsdann greift der auf sachlich-rechtlichem Gebiet liegende Grundsatz ein, daß einem solchen Zeichen der gesetzliche Schutz gegen Verwechslungsgefahren nicht mit der Begründung versagt werden könne, diese Gefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in den §§ 15, 24, 31 WZG sei dieses Zeichen vor Verwechslungen mit prioritätsjüngeren Zeichen zu schützen; für die in § 16 WZG aufgeführten Angaben sei allerdings zu beachten (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS; ferner den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 14/66 v. 4. Oktober 1967 - praliné), daß der Verkehr bei Angaben dieser Art einen warenzeichenmäßigen Gebrauch, der Voraussetzung für zeichenrechtliche Ansprüche ist, im allgemeinen weniger leicht anzunehmen pflege als bei sonstigen Kennzeichnungselementen.
  • RG, 30.10.1928 - II 147/28

    Warenzeichenrecht; Schutz gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Gerade das aber wäre mit Wesen und Funktion des Zeichenrechts nicht vereinbar, wie das Reichsgericht in der Bergmännle-Entscheidung für den Fall dargelegt hat, daß durch freiwillige Erklärung des Zeicheninhabers oder durch eine Entscheidung des Patentamts ausdrücklich bestimmte Waren von der Eintragung ausgenommen worden sind (RGZ 122, 207; vgl. dazu BGHZ 34, 1, 6 - Mon Cheri).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf das eingetragene Zeichen in seiner Gesamtheit abzustellen ist, da auch nur insoweit der Verletzungsrichter an die Zeicheneintragung gebunden ist (Beschl. v. 14.2.1968 - Ib ZR 6/66, GRUR 1968, 414, 415 - Fe; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 221 - Club-Pilsener;… Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren - …

    Andernfalls werde das Freihaltebedürfnis ausgehöhlt; durch die Zeicheneintragung werde dem Zeicheninhaber die Möglichkeit gewährt, den ungehinderten Gebrauch freizuhaltender Angaben im Warengleichartigkeitsbereich zu beeinträchtigen; denn nach der neueren Rechtsprechung - insbesondere nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414 - Fe) - könnten zeichenrechtliche Ansprüche gegen eine Zeichenbenutzung im Warengleichartigkeitsbereich nicht schon deshalb versagt werden, weil das Zeichen in dem fraglichen Warengleichartigkeitsbereich eine freizuhaltende Angabe sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414, 416 - Fe) diese Einschränkung des Zeichenschutzes im Widerspruchsverfahren, die im Verletzungsprozeß, insbesondere bei allein aufgrund Verkehrsdurchsetzung nach § 4 Abs. 3 WZG eingetragenen Zeichen ohnehin keine Anerkennung gefunden hatte, nicht für gerechtfertigt erachtet; versage man dem Inhaber eines prioritätsälteren schutzfähigen Zeichens trotz warenzeichenmäßiger Verwendung, trotz Verwechslungsgefahr und Warengleichartigkeit Verbietungsansprüche, so werde das Aufkommen mehrerer verwechslungsfähiger Kennzeichen im Warengleichartigkeitsbereich begünstigt; gerade das sei aber mit Wesen und Funktion des Zeichensrechts nicht vereinbar.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (GRUR 1968, 414, 416 - Fe) ausgeführt, daß zeichenrechtliche Ansprüche aus einem Widerspruchszeichen gegen eine Neuanmeldung für gleichartige Waren nicht schon deshalb versagt werden könnten, weil das Widerspruchszeichen in dem fraglichen Warengleichartigkeitsbereich eine freizuhaltende Angabe sei.

  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung - …

    Das Berufungsgericht hat Ansprüche aus den Kennzeichnungsrechten der Klägerin gegen die zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "S." durch die Beklagte versagt, da keine Verwechslungsgefahr vorliege, und dazu ausgeführt, es könne dahingestellt bleiben, ob dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1968 (GRUR 68, 414 - Fe) insoweit gefolgt und ein Zeichenschutz auf einem Warengleichartigkeitsgebiet gewährt werden könne, auf dem das Zeichen Beschaffenheitsangabe sei.

    Auf die vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel, ob dem Beschluß des früheren I b-Senats vom 14. Februar 1968 (GRUR 68, 414 - Fe) uneingeschränkt gefolgt werden könne, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an.

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines …

    Mit diesen Überlegungen der Revision hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] Shortening; GRUR 1968, 414 - Fe) und dabei dargelegt, daß der gesetzliche Schutz gegen den warenzeichenmäßigen Gebrauch einer verwechslungsfähigen Bezeichnung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, die Verwechslungsgefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden; wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einem prioritätsälteren schutzfähigen Zeichen auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit berufe, handele im Gegenteil widersprüchlich, wenn er seinerseits den freizuhaltenden Ausdruck warenzeichenmäßig benutze und damit der Allgemeinheit zu entziehen versuche.
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Es trägt damit den Grundsätzen Rechnung, wie sie in mehreren Entscheidungen (GRUR 1963, 630 - Polymer; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/66 vom 14. Februar 1968 - Fe) über den Schutz solcher eingetragenen Zeichen entwickelt worden sind, die durch Anlehnung an eine warenbeschreibende Angabe gebildet wurden.
  • BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00

    Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her …

    Die Schutzfähigkeit einzelner Teile der Marke wird erst im Kollisionsfall geprüft (vgl etwa BGH GRUR 1968, 414, 415 "Fe"; BGH MarkenR 2000, 178 "MAG-LITE";… Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl, § 9 Rn 159 m N).
  • BPatG, 08.04.2003 - 27 W (pat) 38/02
    Im Gegensatz zu beschreibenden Bestandteilen in einer älteren Marke (vgl BGH GRUR 1968, 414 - Fe; neuerdings GRUR 2002, 814, 815 re Sp - Festspielhaus) können solche Bestandteile in einer jüngeren Marke - entsprechendes gilt erst recht für Bestandteile, die an eine beschreibende Angabe nur angelehnt sind - die Gefahr von Verwechslungen begründen, wenn sie den Gesamteindruck der Marke prägen.
  • BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Das Bundespatentgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1968, 414, 415 - Fe) davon ausgegangen, daß aus verfahrensrechtlichen Gründen die durch die Zeicheneintragung begründete Schutzfähigkeit eines Widerspruchszeichens, das als Ganzes an eine freizuhaltende, warenbeschreibende Angabe angelehnt sei, im Widerspruchsverfahren nicht nachträglich in Frage gestellt und der aus der Eintragung folgende gesetzliche Schutz gegen Verwechslungsgefahr nicht mit der Begründung versagt werden könne, der Inhaber des Widerspruchszeichens müsse mit Rücksicht auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis Verwechslungsgefahren aus Rechtsgründen hinnehmen.
  • BPatG, 03.02.1976 - 26 W (pat) 257/70
    Der Schutzbereich eines eingetragenen, für die gleichartigen Waren des jüngeren Zeichens als Freizeichen festgestellten Widerspruchszeichens ist nicht eingeschränkt gegenüber dem jüngeren Zeichen, das das Freizeichen als Bestandteil enthält (Anwendung der Grundsätze der Fe-Entscheidung des BGH, GRUR 1968, 414, auf Freizeichenbestandteile - Weiterführung der Entscheidung vom 17.9.1975, 26 W [pat] 45/72 "La VALETTA/VINETA«).
  • BPatG, 17.09.1975 - 26 W (pat) 45/72
    Der Schutzbereich eines eingetragenen, für die gleichartigen Waren des jüngeren Zeichens als Freizeichen festgestellten Widerspruchszeichens ist jedenfalls nicht eingeschränkt gegenüber einem verwechselbaren Bestandteil im jüngeren Zeichen, der nicht das Freizeichen selbst ist (Anwendung der Grundsätze der "Fe«-Entscheidung des BGH [GRUR 1968, 414] auf Freizeichenbestandteile).
  • BPatG, 05.06.1973 - 26 W (pat) 143/71
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht