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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2209
BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62 (https://dejure.org/1963,2209)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1963 - Ib ZB 7/62 (https://dejure.org/1963,2209)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - Ib ZB 7/62 (https://dejure.org/1963,2209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
    Zur Frage der Gleichartigkeit hat der Beschwerdesenat nach einer Umfrage bei einer größeren Zahl von Verbänden der Industrie, des Handels und der Verbraucherschaft unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 19, 23) dargelegt, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach seien die sich gegenüberstehenden Waren allerdings verschieden; es möge auch sein, daß sie, wie die Anmelderin behaupte, regelmäßig nicht in den gleichen Fabrikationsstätten erzeugt würden, obwohl die Anmelder in habe einräumen müssen, daß namentlich in den pharmazeutischen Großunternehmen neben der Herstellung von Arzneimitteln auch diejenige von Pflanzenschutzmitteln in erheblichem Umfange betrieben werde.

    Der Beschwerdesenat ist bei seiner Prüfung von der üblich gewordenen Umschreibung des Begriffs der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit ausgegangen, wonach es darauf ankommt, ob die einander gegenüberzustellenden Waren ihrem Ursprung, ihrer Herkunft, der regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätte oder ihrer Verwendungsweise nach einander so nahe stehen, daß bei dem Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 457 - Irus/Urus; BGHZ 19, 23 - Magirus; BGH GRUR 1957, 126 - Troika; 1957, 288 - Plasticum-Männchen; 1958, 340 - Technika; 1959, 26 - Triumph).

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
    Der Beschwerdesenat ist bei seiner Prüfung von der üblich gewordenen Umschreibung des Begriffs der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit ausgegangen, wonach es darauf ankommt, ob die einander gegenüberzustellenden Waren ihrem Ursprung, ihrer Herkunft, der regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätte oder ihrer Verwendungsweise nach einander so nahe stehen, daß bei dem Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 457 - Irus/Urus; BGHZ 19, 23 - Magirus; BGH GRUR 1957, 126 - Troika; 1957, 288 - Plasticum-Männchen; 1958, 340 - Technika; 1959, 26 - Triumph).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
    Der Beschwerdesenat ist bei seiner Prüfung von der üblich gewordenen Umschreibung des Begriffs der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit ausgegangen, wonach es darauf ankommt, ob die einander gegenüberzustellenden Waren ihrem Ursprung, ihrer Herkunft, der regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätte oder ihrer Verwendungsweise nach einander so nahe stehen, daß bei dem Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 123 - Auto-Fox; 1954, 457 - Irus/Urus; BGHZ 19, 23 - Magirus; BGH GRUR 1957, 126 - Troika; 1957, 288 - Plasticum-Männchen; 1958, 340 - Technika; 1959, 26 - Triumph).
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
    Indessen enthält die wiedergegebene Umschreibung keine starre Begriffsbestimmung, die für die Beurteilung in allen Fällen maßgebend wäre, sondern sie stellt lediglich eine für den typischen Fall entwickelte Hilfe bei der Gesetzesanwendung dar (BGH GRUR 1958, 441 - Tricoline; 1961, 343, 344 - Messmer-Tee).
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
    Wenn durch diese Amtsübung auch keine Rechtsnorm geschaffen worden ist, die durch eine zukünftige abweichende Amtsübung verletzt werden würde (vgl. den Beschluß des Senats vom 6. März 1963 - Ib ZB 2/62 - Digesta), so kann sie doch auf die Verkehrsauffassung nicht ohne Einfluß geblieben sein; denn sie hatte zur Folge, daß in der Vergangenheit Arzneimittel einerseits und Pflanzenschutzmittel andererseits niemals unter übereinstimmenden oder verwechselbaren Warenzeichen im Verkehr erscheinen und die für beide Warenarten gleichen Verkehrskreise sich mithin auch nicht daran gewöhnen konnten, die Herkunft der beiden Arten von Erzeugnissen trotz etwaiger Zeichenübereinstimmung auseinanderzuhalten.
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …

    Weicht die Beurteilung der Warengleichartigkeit von der bisherigen Spruchpraxis ab, so bedarf es, wie die Revision zu Recht betont, der Feststellung der besonderen Umstände, die zur Änderung der Verhältnisse im Warenverkehr geführt haben, denn auch die Spruchpraxis, welche zur Warengleichartigkeit ergeht, vermag die Verkehrsauffassung zu beeinflussen (BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - I ZB 7/62, GRUR 1964, 26 - Milburan).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Eine solche Betrachtungsweise stellt auf - mit Erfahrungssätzen nicht belegbare - Fehlvorstellungen im Einzelfall ab und verläßt die für die Beurteilung der Gleichartigkeit im Kennzeichnungsrecht gebotene generalisierende Betrachtungsweise (BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - Ib ZB 7/62, GRUR 1964, 26, 27 - Milburan; 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT).
  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89

    Warengleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und chemischen Mitteln für …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag die Spruchpraxis zur Warengleichartigkeit die Verkehrsauffassung zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - Ib ZB 7/62, GRUR 1964, 26 - Milburan;… BGH aaO. - Kronenthaler), so daß sie bei deren Beurteilung nicht gänzlich außer Betracht bleiben darf.
  • BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84

    "RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Daß dieser Grundsatz in seinen einzelnen Kriterien, unbeschadet der damit bezweckten Objektivierung des Gleichartigkeitsbegriffs, eher auf typische als auf stets notwendige Voraussetzungen verweist, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH GRUR 1964, 26, 27 - Milburan); er muß so auch für die Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen gelten.
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Das kann schon deshalb nicht gebilligt werden, weil die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im wesentlichen auf dem Gebiete der tatsächlichen Beurteilung liegt, und zwar insofern, als sie weitgehend von objektiven Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängt, die für die Bildung der maßgebenden Verkehr sauf Fassung über die wirtschaftliche Nähe der zu vergleichenden Warenarten von Bedeutung sind (BGH GRUR 1958, 437, 441 - Tricoline; 1962, 522, 524 - Ribana; 1963, 572, 573 - Certo; 1964, 26 - Milburan; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 9. Aufl., § 5 Rdz. 21 und 25; Tetzner.
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines …

    Verkehrskreisen, hier namentlich bei dem Käuferpublikum, wenn sie mit gleichen oder verwechslungsfähigen Zeichen versehen sind, die Meinung aufkommen zu lassen, sie stammten aus denselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1964, 26, 27 - Milburan, m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 53/74

    Verletzung des Warenzeichens "TORCH" - Warengleichartigkeit von Gasfeuerzeugen …

    Auch insoweit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1964, 26, 27 - Milburan m.w.N.).
  • BPatG, 07.03.1985 - 25 W (pat) 2/84
    An dem Grundsatz, daß "Pflanzenschutzmittel« und "Arzneimittel« gleichartig sind (BGH GRUR 1964, 26 "Milburan«; BPatG Mitt. 1979, 191, 192 "NEMASOL«), wird festgehalten.
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