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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,293
BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64 (https://dejure.org/1966,293)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1966 - Ib ZB 7/64 (https://dejure.org/1966,293)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - Ib ZB 7/64 (https://dejure.org/1966,293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 173
  • NJW 1966, 1314
  • GRUR 1966, 432
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob diese Benutzungslage auch dann zu beachten ist, wenn dies eine eingehende Beweisaufnahme erfordert (BGHZ 39, 266, 271f - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 - Agyn).

    Auch bei den noch nicht benutzten Zeichen kann die zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr nur danach beurteilt werden, ob die Zeichen, wenn sie verwendet werden, in den beteiligten Verkehrskreisen zu Verwechslungen führen könnten (vgl. BGH GRUR 1961, 231 - Hapol; GRUR 1965, 672 - Agyn, insoweit in BGHZ 44, 60 nicht abgedruckt).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Dieser Einwand lasse - wie aus dem Dreitannen-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGHZ 32, 133) zu ersehen sei - jedenfalls bei Defensivzeichen den Bestand des Zeichens unberührt und führe zu einer Inhaltsbeschränkung des Rechtes und damit zu einer Begrenzung seines Schutzbereiches.

    Daran ist richtig, daß der Erfolg der Geltendmachung der Rechte aus einem unbenutzten Zeichen außerhalb des Widerspruchsverfahrens davon abhängen kann, aus welchem Grunde das Zeichen nicht benutzt worden ist: Während Vorratszeichen regelmäßig normalen Zeichenschutz genießen (vgl. BGHZ 10, 211 - Nordona; GRUR 1957, 224 - Odore; GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso; GRUR 1963, 533 - Windboy; vgl. auch GRUR 1959, 420, 421 - Ekopal zur Verwechslungsgefahr bei Vorratszeichen), beschränkt sich bei Defensivzeichen die Schutzfunktion grundsätzlich auf solche Gegenzeichen, die auch mit dem Hauptzeichen verwechslungsfähig sind, falls dieses durch Einführung in den Verkehr normale Verkehrsgeltung erlangt hat (BGHZ 32, 133 - Dreitannen).

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob diese Benutzungslage auch dann zu beachten ist, wenn dies eine eingehende Beweisaufnahme erfordert (BGHZ 39, 266, 271f - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 - Agyn).

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob diese Benutzungslage auch dann zu beachten ist, wenn dies eine eingehende Beweisaufnahme erfordert (BGHZ 39, 266, 271f - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 - Agyn).

  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Daran ist richtig, daß der Erfolg der Geltendmachung der Rechte aus einem unbenutzten Zeichen außerhalb des Widerspruchsverfahrens davon abhängen kann, aus welchem Grunde das Zeichen nicht benutzt worden ist: Während Vorratszeichen regelmäßig normalen Zeichenschutz genießen (vgl. BGHZ 10, 211 - Nordona; GRUR 1957, 224 - Odore; GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso; GRUR 1963, 533 - Windboy; vgl. auch GRUR 1959, 420, 421 - Ekopal zur Verwechslungsgefahr bei Vorratszeichen), beschränkt sich bei Defensivzeichen die Schutzfunktion grundsätzlich auf solche Gegenzeichen, die auch mit dem Hauptzeichen verwechslungsfähig sind, falls dieses durch Einführung in den Verkehr normale Verkehrsgeltung erlangt hat (BGHZ 32, 133 - Dreitannen).

    Aus den von der Rechtsbeschwerde erwähnten "Sperrzeichen", die ausschließlich eine Behinderung fremden Wettbewerbs zum Ziele haben, können möglicherweise überhaupt keine Rechte hergeleitet werden (BGHZ 10, 211, 213 - Nordona; RGZ 97, 90, 95; 87 90).

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Ob - wie die Rechtsbeschwerde meint - bereits ein einzelnes Drittzeichen bei starker Benutzung zur Schwächung führen könnte, braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden (vgl. BGH GRUR 1957, 499, 501 - Wipp).
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Denn ein unterschiedlicher Sinngehalt, der so eindeutig wäre, daß er ausnahmsweise trotz weitgehender klanglicher Übereinstimmung ein Auseinanderhalten der Zeichen erlaubt (vgl. BGH GRUR 1966, 38 - Centra), ist nicht ersichtlich: Die Bestandteile "Epi" stimmen begrifflich sogar voll überein, und die Endsilbe "gran" (kleines Gewicht) einerseits, die an "granuliert" (gekörnt) anklingende Endsilbe "granul" andererseits stehen sich begrifflich sehr nahe.
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1955, 579, 583 - Sunpearl).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
    Die Vorstellungen der beteiligten Verkehrskreise, und zwar gerade auch bei den über Vertriebswege besser unterrichteten Fachkreisen, bestimmen sich naturgemäß in erster Linie danach, ob die Waren tatsächlich regelmäßig in gleichen Betrieben hergestellt werden (BGH GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 74/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 132/58

    Prüfung der zeichenrechtlichen Gleichartigkeit verschiedener Waren - …

  • RG, 04.11.1919 - II 129/19

    Vorratszeichen.

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Beschluß vom 25. Februar 1966 (BGHZ 45, 173 - Epigran) dargelegt, daß ein etwaiger Einwand das Widerspruchszeichen sei als unbenutztes Zeichen nicht oder nur begrenzt schutzwürdig, im Eintragungs- und Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden kann.

    Ob und inwieweit diese Schwächung durch benutzte Drittzeichen auch im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist, hat der erkennende Senat bislang noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGHZ 39, 266, 271 f [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; BGHZ 45, 173 - Epigran).

    Anerkanntermaßen sind daher eine Reihe von Fragen, die für die endgültige Berechtigung einer Eintragung bedeutsam werden können, in diesem Verfahren nicht zu untersuchen (vgl. Trüstedt, MA 1966, 260, 266), darunter auch die Frage, ob sich ein von Haus aus schutzunfähiger Bestandteil des Widerspruchszeichens im Verkehr als Kennzeichen durchgesetzt hat (BGHZ 42, 307 - derma) oder ob das Widerspruchszeichen wegen Nichtbenutzung einen geringeren Schutz genießt (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).

    Zwar kann unbenutzten Zeichen ein geringerer Schutz gebühren als neu in Benutzung genommenen Zeichen, nämlich soweit der Geltendmachung von Rechten aus unbenutzten Zeichen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegensteht (vgl. dazu BGHZ 45, 173 - Epigran, wonach dieser Einwand im Widerspruchsverfahren nicht erhoben werden kann).

    Diesen Erwägungen kann nicht entgegengehalten werden, daß auch die Verwechslungsgefahr zwischen einem unbenutzten Widerspruchszeichen und dem möglicherweise ebenfalls noch unbenutzten angemeldeten Zeichen nur hypothetisch danach beurteilt werden könne, ob die Zeichen, wenn sie verwendet werden, in den beteiligten Verkehrskreisen zu Verwechslungen führen könnten (so BGH GRUR 1961, 231 - Hapol; GRUR 1965, 672 - Agyn; BGHZ 45, 173 - Epigran), und daß daher unbenutzten Drittzeichen gleichermaßen ihre künftige Entwicklung zugute gehalten werden müsse.

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …

    Da das angefochtene Urteil auch keine nachprüfbaren Ausführungen darüber enthält, ob und wieweit die Entwicklung auf dem in Frage stehenden Warengebiet über diese ältere Spruchpraxis hinweggegangen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 437 - Tricoline für Hemden und Hemdenstoffe; vgl. ferner GRUR 1966, 432, 434 - Epigran), kann es insoweit nicht aufrecht erhalten werden.

    Die älteren Rechte an dieser Wortbezeichnung berechtigen die Beklagte nicht etwa dazu, unter Verletzung der inzwischen begründeten rechtmäßigen Zeichenrechte der Klägerin und unter Verwendung stärker angenäherter Kennzeichnungselemente ein neues verwechslungsfähiges Zeichen zu schaffen (vgl. GRUR 1966, 432, 436 - Epigran).

  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

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  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Denn Gegenstand dieses Verfahrens, das ebenso wie das Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und das daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist lediglich die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren eingetragenen Widerspruchszeichen Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. dazu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 25. Februar 1966 - Ib ZB 7/64 - Epigran mit Hinweisen).
  • BPatG, 02.03.2016 - 24 W (pat) 81/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "TECALAN/TECA (Gemeinschaftswortmarke)" - zur …

    Bei einer derartigen Sachlage liegt zwischen Halbfabrikaten einerseits und Fertigfabrikaten andererseits ein gemeinsamer betrieblicher Ursprung nahe und ist daher insoweit (ausnahmsweise) eine mindestens durchschnittliche Warenähnlichkeit gegeben (vgl. BGH, GRUR 1966, 432, 434 f. - Epigran;… m. w. N. Ströbele /Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn. 108).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines …

    Auch in dieser Frage muß überdies darauf abgestellt werden, wie sich die Lage bei normaler Benutzung der Klagezeichen darstellt (BGHZ 45, 173, 176 [BGH 25.02.1966 - Ib ZB 7/64] - Epigran; BGH GRUR 1961, 231 - Hapol).
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme …

    Es kann daher auch dahinstehen, ob an den Bedenken, die der frühere Erste Zivilsenat in der Drei-Tannen-Entscheidung gegenüber Löschungsanträgen wegen fehlendem Benutzungswillen geäußert hat (BGHZ 32, 133, 143 ff) [BGH 29.03.1960 - I ZR 89/58], weiterhin festzuhalten ist (vgl. auch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 25. Februar 1966 Ib ZB 7/64 - Epigran S. 10).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des …

    Da im Widerspruchsverfahren nicht zu prüfen ist, ob und inwieweit der Schutz des Widerspruchszeichens infolge Nichtbenutzung beschränkt sein könnte (vgl. BGHZ 45, 173 [BGH 25.02.1966 - ZB Ib 7/64 ] - Epigran), hängt die Entscheidung allein davon ab, ob zwischen den beiderseitigen Zeichen Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht, ob also das Publikum zu der irrigen Annahme verleitet wird, daß es sich bei den unter dem beanstandeten jüngeren Zeichen "SIR" angebotenen gleichen oder gleichartigen Waren um solche handelt, die aus dem Betrieb der Inhaberin des älteren Zeichens "Sirax" stammen.
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der …

    Demgegenüber meint die Rechtsbeschwerdegegnerin, das Widerspruchszeichen sei sehr wohl wirksam auf sie übertragen worden; doch könne dies dahinstehen; denn Einwendungen gegen die materielle Berechtigung des formell in die Zeichenrolle Eingetragenen seien im Widerspruchsverfahren unbeachtlich; Gegenstand dieses Verfahrens sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 45, 173, 174 [BGH 25.02.1966 - Ib ZB 7/64] - "Epigran") allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten älteren Zeichen der Widersprechenden in der eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG bestehe.
  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den …

    Diese Beurteilung ist ohne Rechtsfehler; sie entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1955, 579, 583 - Sunpearl; 1966, 432, 435 - Epigran, insoweit nicht in BGHZ 45, 173).
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das …

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte …

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 31/68

    Einwilligung in die Eintragung eines Warenzeichens - Vermeidung von …

  • BPatG, 04.03.2008 - 33 W (pat) 17/06
  • BPatG, 19.12.2006 - 33 W (pat) 276/04
  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 13/70

    Vorliegen einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr nach …

  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde …

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67

    Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen …

  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung - …

  • BPatG, 27.10.1997 - 30 W (pat) 123/97

    Markenschutz - Warenähnlichkeit zwischen Vor- und Endprodukten bei …

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 123/67

    Streit zwischen Herstellern von Körperpflegemitteln und Pharmazeutika über die …

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