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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2398
BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65 (https://dejure.org/1966,2398)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1966 - Ib ZB 9/65 (https://dejure.org/1966,2398)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - Ib ZB 9/65 (https://dejure.org/1966,2398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung des Zeichens "Stute" mit dem zweiten Widerspruchszeichen "Hengst" - Einlegung einer Beschwerde durch den unterlegenen Anmelder - Unterbrechung der Verjährung eines Anspruchs durch Klageerhebung des Erben - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 104
  • DB 1966, 1924
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60

    Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
    Denn jedenfalls ist in Fällen der vorliegenden Art die als Nebenpuhkt ergangene Kostenentscheidung des Bund es patent gerichtes keine rechtsbeschwerde fähige Entscheidung, so daß eine allein auf den Kostenpunkt gestützte Rechtsbeschwerde - auch im Falle der Zulassung der Rechtsbeschwerde, BGHZ 34, 47 f - als unzulässig zurückgewiesen werden müßte.

    Während z.B. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in dem vergleichbaren § 73 ausdrücklich klarstellt, daß die Rechtsbeschwerde "gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte" stattfindet (vgl. dazu BGHZ 34, 47; WuWE BGH 547), läßt § 13 Abs. 5 WZG die Rechtsbeschwerde allgemeiner "gegen den Beschluß des Beschwerdesenates" zu.

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
    Anders als die positive Feststellung der Zeichenübereinstimmung (vgl. dazu BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) bindet jedoch die negative Feststellung der Nichtübereinstimmung die Gerichte nicht in anderen Verfahren (…vgl. Busse, 3. Aufl. Anm. 5 zu § 6 und Anm. 3 zu § 11 WZG; v. Gramm, Anm. 2 zu § 6 und Anm. 13 zu § 11 WZG; vgl. auch BGH GRUR 1957, 499, 502 f - Wipp; für den Fall eines Rechtsstreites über die Benutzung eines Zeichens BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz) und hindert daher nicht, daß der Widersprechende in einem gerichtlichen Verfahren, wie z.B. der zeichen- oder außerzeichenrechtlichen Löschungsklage weiterhin Rechte aus den im Widerspruchsverfahren erfolglos gebliebenen Zeichen herleiten kann.
  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
    Anders als die positive Feststellung der Zeichenübereinstimmung (vgl. dazu BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) bindet jedoch die negative Feststellung der Nichtübereinstimmung die Gerichte nicht in anderen Verfahren (…vgl. Busse, 3. Aufl. Anm. 5 zu § 6 und Anm. 3 zu § 11 WZG; v. Gramm, Anm. 2 zu § 6 und Anm. 13 zu § 11 WZG; vgl. auch BGH GRUR 1957, 499, 502 f - Wipp; für den Fall eines Rechtsstreites über die Benutzung eines Zeichens BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz) und hindert daher nicht, daß der Widersprechende in einem gerichtlichen Verfahren, wie z.B. der zeichen- oder außerzeichenrechtlichen Löschungsklage weiterhin Rechte aus den im Widerspruchsverfahren erfolglos gebliebenen Zeichen herleiten kann.
  • BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
    Anders als die positive Feststellung der Zeichenübereinstimmung (vgl. dazu BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) bindet jedoch die negative Feststellung der Nichtübereinstimmung die Gerichte nicht in anderen Verfahren (…vgl. Busse, 3. Aufl. Anm. 5 zu § 6 und Anm. 3 zu § 11 WZG; v. Gramm, Anm. 2 zu § 6 und Anm. 13 zu § 11 WZG; vgl. auch BGH GRUR 1957, 499, 502 f - Wipp; für den Fall eines Rechtsstreites über die Benutzung eines Zeichens BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz) und hindert daher nicht, daß der Widersprechende in einem gerichtlichen Verfahren, wie z.B. der zeichen- oder außerzeichenrechtlichen Löschungsklage weiterhin Rechte aus den im Widerspruchsverfahren erfolglos gebliebenen Zeichen herleiten kann.
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