Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 16/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2588
BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,2588)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1964 - Ib ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,2588)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1964 - Ib ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,2588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,2588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1954 - I ZR 180/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 16/63
    Erforderlich ist für eine wirksame Anfechtung eine unmißverständliche Erklärung, den Vergleich gerade wegen des Irrtums vernichten , also nicht mehr gelten lassen zu wollen (BGH MDR 1955, 25 [BGH 28.09.1954 - I ZR 180/52]).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Als rechtsgestaltende Erklärung muß die Anfechtung unzweideutig zum Ausdruck bringen, daß das Rechtsgeschäft von Anfang an, d.h. rückwirkend, beseitigt werden soll (…st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1954, I ZR 180/52, LM BGB § 119 Nr. 5; Urt. v. 27. November 1964, Ib ZR 16/63, WM 1965, 233 f).
  • BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68

    Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines …

    Der Bundesgerichtshof (I b Zivilsenat) hat durch Urteil vom 21. November 1964 (Ib ZR 16/63) die Klage der Sparkasse mit der Begründung abgewiesen, die vom Berufungsgericht als Anfechtung gewürdigten Erklärungen der Sparkasse gegenüber dem Hauptschuldner könnten nicht als Anfechtungserklärungen ausgelegt werden oder seien nicht unverzüglich (§ 121 BGB) abgegeben worden.

    Der klagende Staat verlangt nunmehr von der Sparkasse die im Jahre 1954 unter Vorbehalt gezahlten 18.000 DM zurück: Der Betrag sei ohne Rechtsgrund gezahlt; denn nach dem Urteil Ib ZR 16/63 vom 27. November 1964 sei die Kreditforderung der Sparkasse - und damit auch ihre Bürgschaftsforderung - durch den Vergleich vom 16. September 1953 erloschen.

    Da aber nach den Vorprozeßakten (s. das Armenrechtsgesuch des Schuldners vom 27. Juli 1963 in Ib ZR 16/63 Bl. 41) jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß in der Tat der Hauptschuldner sich nach seinem Zusammenbruch im Jahre 1952 wirtschaftlich nicht wieder so weit erholt hat, daß der Kläger bei ihm hätte Regreß nehmen können, ist für die Revisionsinstanz hiervon auszugehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht