Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 198/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung der Merkmale "unrichtig" und "feststehender Sachverhalt" im Tatbestand der Unwirksamkeit eines Vergleichs gemäß § 779 BGB bei richtig bewertetem Bestand eines Warenlagers - Übergehen von Beweisanträgen - Eignung allgemein gehaltener Zeugenaussagen zur Widerlegung ...
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist allerdings kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH-Urteile vom 25. Mai 1973, V ZR 26/71, WM 1973, 869 und vom 4. März 1964, Ib ZR 198/62, WM 1964, 543; vgl. auch Ulmer, AcP 174, 167, 182; Stötter, JZ 1967, 147, 150 und dens. - BGH, 09.02.1979 - V ZR 120/77
Anwendung der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auf einen so …
Nach feststehender Rechtsprechung sind die Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auch auf einen Vergleich anzuwenden, wenn die Voraussetzungen von § 779 BGB nicht vorliegen (BGH Urt. v. 4. März 1964, Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543, 547;… Urt. v. 19. Januar 1967, II ZR 27/65 = WM 1967, 315;… Palandt, BGB 38. Aufl. § 242 6 D h). - BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 7/85
Überprüfung eines gerichtlichen Vergleichs - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines …
Das von der Rechtsprechung entwickelte Institut des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage ist neben § 779 BGB anwendbar (BGH Urteile vom 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51 - LM BGB § 779 Nr. 2; vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - WM 1964, 543, 547; vom 19. Januar 1967 - II ZR 27/65 - WM 1967, 315;… vom 8. Februar 1984 a.a.O. S. 1747).
- BGH, 16.06.1971 - VIII ZR 56/70
Anspruch aus Forderungen aus Schuldanerkenntnissen - Haftung für den Bestand und …
Es entspricht insoweit gefestiger Rechtsprechung, daß für eine Berufung auf das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage schon begrifflich dann kein Raum ist, wenn die Vertragspartner die Rechtsfolgen eines derartigen Fehlens im Vertrag ausdrücklich geregelt haben (BGH, Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 72/52 = NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] und vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543). - BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des …
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (Vergleichs) wird nach der Rechtsprechung gebildet durch die bei Abschluß zutagegetretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei oder gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - [WM 1964 Teil IV, 543 [547]]). - BVerwG, 03.09.1969 - VI B 14.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des …
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (Vergleichs) wird nach der Rechtsprechung gebildet durch die bei Abschluß zutagegetretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei oder gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem Künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - [WM 1964 Teil IV, 543 [547]]). - BGH, 10.06.1968 - III ZR 229/65
Errichtung eines Testaments - Feststellung einer Erbfolge - Unwirksamkeit eines …
Das ist auch im Falle eines nur einseitigen Irrtums denkbar (vgl. BGH Urt. v. 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543).
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