Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücktritt von einem Kaufvertrag - Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes - Genehmigung zum Güterfernverkehr
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62
Der Anspruch auf Herausgabe des Gewinns aus einem Gewerbebetrieb ist bei der Anwendung des § 818 BGB nach der besonderen Gestaltung des Einzelfalles zu beurteilen (…BGH a.a.O.); es kann sich eine Einschränkung der Herausgabepflicht daraus ergeben, daß der Gewinn wesentlich auf den persönlichen Leistungen oder Fähigkeiten dessen beruht, der den Gewinn erzielt hat (BGHZ 7, 208, 218), oder sie kann, z.B. bei Benutzung eines Ladens, lediglich im Ersatz des objektiven Gebrauchswerts (RG Recht 1909 Nr. 1792), bei der vertragslosen Benutzung einer Fabrikanlage in der Höhe des Pachtwerts (RGZ 97, 252) bestehen. - BGH, 14.07.1959 - VIII ZR 187/58
"Übertragung" von Güterverkehrsgenehmigungen
Auszug aus BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62
Die Genehmigung gibt ihrem Träger ein personengebundenes subjektiv-öffentliches Recht (BGH VRS 8, 100, 101; BGHZ 30, 267, 271); ihre "Übertragung" kann nur so vor sich gehen, daß dem Nachfolger eine neue Genehmigung erteilt wird. - BGH, 08.02.1962 - VII ZR 263/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62
Gegen dieses Verfahren bestehen ebenso wenig rechtliche Bedenken wie dagegen, daß sich der neue Inhaber der Genehmigung zur Zahlung eines - meistens nicht unbeträchtlichen - Betrages an den Verzichtenden verpflichtet (BGH BB 1962, 354). - BGH, 10.11.1954 - VI ZR 197/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62
Die Genehmigung gibt ihrem Träger ein personengebundenes subjektiv-öffentliches Recht (BGH VRS 8, 100, 101; BGHZ 30, 267, 271); ihre "Übertragung" kann nur so vor sich gehen, daß dem Nachfolger eine neue Genehmigung erteilt wird.
- BGH, 28.09.1966 - Ib ZR 150/64
Abschluss eines Gewerbeübernahmevertrages - Schadensersatz wegen Nichterfüllung …
Zwar ist bei Verträgen der vorliegenden Art auch der Veräußerer verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, die nach den (oben zu I 1) dargelegten Grundsätzen im Ergebnis dazu führen können, daß als Folge seines eigenen Verzichts dem Erwerber - und nur dem Erwerber - entsprechende neue Genehmigungen erteilt werden; diese Verpflichtung des Veräußerers ist eine Hauptpflicht, die nach den Umständen sogar die wichtigste Leistung aus dem Vertrage sein kann (Urteil des Senats vom 24. April 1964 - Ib ZR 218/62). - BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62
Rechtsmittel
Gegen dieses Verfahren bestehen ebenso wenig rechtliche Bedenken wie dagegen, daß sich der neue Inhaber der Genehmigung zur Zahlung eines - meistens nicht unbeträchtlichen - Betrages an den Verzichtenden verpflichtet (BGH BB 1962, 354; Urteil des Senats vom 24. April 1964 - Ib ZR 218/62).
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