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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,5370
BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,5370)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1964 - Ib ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,5370)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1964 - Ib ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,5370)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1959 - VIII ZR 187/58

    "Übertragung" von Güterverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62
    Die Genehmigung gibt ihrem Träger ein personengebundenes subjektiv-öffentliches Recht (BGH VRS 8, 100, 101; BGHZ 30, 267, 271) [BGH 14.07.1959 - VIII ZR 187/58]; ihre "Übertragung" kann nur so vor sich gehen, daß dem Nachfolger eine neue Genehmigung erteilt wird.
  • BGH, 08.02.1962 - VII ZR 263/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62
    Gegen dieses Verfahren bestehen ebenso wenig rechtliche Bedenken wie dagegen, daß sich der neue Inhaber der Genehmigung zur Zahlung eines - meistens nicht unbeträchtlichen - Betrages an den Verzichtenden verpflichtet (BGH BB 1962, 354; Urteil des Senats vom 24. April 1964 - Ib ZR 218/62).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 218/62

    Rücktritt von einem Kaufvertrag - Anspruch auf Nutzungsentschädigung - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62
    Gegen dieses Verfahren bestehen ebenso wenig rechtliche Bedenken wie dagegen, daß sich der neue Inhaber der Genehmigung zur Zahlung eines - meistens nicht unbeträchtlichen - Betrages an den Verzichtenden verpflichtet (BGH BB 1962, 354; Urteil des Senats vom 24. April 1964 - Ib ZR 218/62).
  • BGH, 10.11.1954 - VI ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 221/62
    Die Genehmigung gibt ihrem Träger ein personengebundenes subjektiv-öffentliches Recht (BGH VRS 8, 100, 101; BGHZ 30, 267, 271) [BGH 14.07.1959 - VIII ZR 187/58]; ihre "Übertragung" kann nur so vor sich gehen, daß dem Nachfolger eine neue Genehmigung erteilt wird.
  • BGH, 28.09.1966 - Ib ZR 150/64

    Abschluss eines Gewerbeübernahmevertrages - Schadensersatz wegen Nichterfüllung …

    Gegen dieses Verfahren bestehen ebensowenig rechtliche Bedenken wie dagegen, daß sich der neue Inhaber der Genehmigung zur Zahlung eines - meistens nicht unbeträchtlichen - Betrages an den Verzichtenden verpflichtet (BGH BB 1962, 354; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 10. Juli 1964 - Ib ZR 221/62).
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