Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1966 - Ib ZR 28/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 984 (Ls.)
- MDR 1966, 477
- DB 1966, 534
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75
Vorlage des Originalfrachtbriefs als Voraussetzung für Schadensersatzpflicht des …
Ansprüche aus dem Frachtvertrag wegen Beschädigung des beförderten Gutes standen der Zedentin nach dem unstreitigen Sachverhalt gemäß §§ 82, 85, 95 Abs. 1 EVO zu; die Zedentin war zur Geltendmachung der Rechte aus dem Frachtvertrag befugt, denn ihr stand das Verfügungsrecht über das Gut zu (§ 95 Abs. 1 EVO), nachdem sie als frachtbriefmäßige Empfängerin Frachtbrief und Gut übernommen hatte (§§ 75 Abs. 3, 4, 72 Abs. 11 EVO; vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1966 Ib ZR 28/65, LM Nr. 1 zu § 37 EVO, teilweise abgedruckt in MDR 66, 477; vom 19. Januar 1973 - I ZR 4/72, NJW 73, 511, 512).
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