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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,5558
BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65 (https://dejure.org/1967,5558)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1967 - Ib ZR 81/65 (https://dejure.org/1967,5558)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1967 - Ib ZR 81/65 (https://dejure.org/1967,5558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 26
  • GRUR 1968, 256
  • DB 1968, 262
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf Entscheidungen, in denen ihrem Bildzeichen Schutz auch gegen die Verwendung eines einzelnen Männchens in stilisierter Form zugebilligt worden ist (BGHZ 5, 189 - Fischermännchen; BGH GRUR 1957, 287 - Plasticum-Männchen; Urteil vom 25. Februar 1958 - I ZR 5/57 - Nagelmännchens; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR 1957, 439 - Hummel).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Über den Bereich der Warengleichartigkeit und den weiter gezogenen Bereich der Branch nahe im Sinne des § 16 UWG hinaus erstreckt sieh der besondere Schutz einer sogenannten berühmten Kennzeichnung nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur auf solche Kennzeichnungen, die entweder mit ihr identisch sind oder doch mit ihren charakteristischen Merkmalen weitgehend übereinstimmen, die mithin in einem engeren als dem unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr erfaßten Ähnlichkeitsbereich zu dem berühmten Zeiche liegen (BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Die darin liegende Behinderung der freien Zeichenwahl sei aus denselben Gründen schutzunwürdig wie die Eintragung von Defensivwaren und -zeichen (vgl. BGH GRUR 1959, 25; BGHZ 32, 133; Heynemann MA 1958, 94, 100 mit Nachweisen aus der Spruchpraxis des Patentamts).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Dagegen hat die Feststellung des Sinngehalts nicht die rechtliche Bedeutung, daß damit der Bereich der Verwechslungsgefahr abstrakt bestimmt werden könnte (BGH GRUR 1964, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne), denn nicht jeder Anklang an den in einem fremden Zeichen enthaltenen Sinngehalt hat ohne weiteres die Gefahr einer Verwechslung auch dann zur folge, wenn die Art der Darstellung eine stark abweichende ist.
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Die darin liegende Behinderung der freien Zeichenwahl sei aus denselben Gründen schutzunwürdig wie die Eintragung von Defensivwaren und -zeichen (vgl. BGH GRUR 1959, 25; BGHZ 32, 133; Heynemann MA 1958, 94, 100 mit Nachweisen aus der Spruchpraxis des Patentamts).
  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf Entscheidungen, in denen ihrem Bildzeichen Schutz auch gegen die Verwendung eines einzelnen Männchens in stilisierter Form zugebilligt worden ist (BGHZ 5, 189 - Fischermännchen; BGH GRUR 1957, 287 - Plasticum-Männchen; Urteil vom 25. Februar 1958 - I ZR 5/57 - Nagelmännchens; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR 1957, 439 - Hummel).
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Unterschiede können sich schon daraus ergeben, daß etwa das Zeichen für die eine Warenart von Haus aus näher an einer Beschaffenheits- oder Bestimmungsangabe liegt, für andere Warenarten dagegen nicht (BGH GRUR 1962, 195 - Palettenbildzeichen).
  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf Entscheidungen, in denen ihrem Bildzeichen Schutz auch gegen die Verwendung eines einzelnen Männchens in stilisierter Form zugebilligt worden ist (BGHZ 5, 189 - Fischermännchen; BGH GRUR 1957, 287 - Plasticum-Männchen; Urteil vom 25. Februar 1958 - I ZR 5/57 - Nagelmännchens; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR 1957, 439 - Hummel).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

    Allerdings hat die Rechtsprechung einen Erfahrungssatz dahin, daß die Verkehrsgeltung grundsätzlich in einer Beziehung zur Waren- bzw. Branchennähe zu stehen und regelmäßig mit zunehmender Ferne abzunehmen pflege, anerkannt, und zwar zunächst in Fällen, in denen es um das jeweilige Ausmaß bzw. den Auswirkungsbereich einer Verkehrsgeltung für die dort in Frage stehende Kennzeichnungskraft von Bezeichnungen jeweils im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr ging (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1967 - Ib ZR 81/65, GRUR 1968, 256, 257 Zwillingskaffee;… Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmannïs Katze).
  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1967 (GRUR 68, 256, 257 - Zwillingskaffee) dargelegt hat, muß die umfangreiche Zeichenbenutzung für eine bestimmte Warenart und die daraus folgende Bekanntheit des Zeichens für diese Warenart noch nicht zur Folge haben, daß der Verkehr bei Ingebrauchnahme desselben Zeichens für andere im Warenverzeichnis eingetragene, aber mit jenen Warenarten nicht gleichartige Waren in entsprechend gesteigertem Maße der Gefahr unterliegt, das Zeichen auch hinsichtlich dieser Waren auf denselben Hersteller zu beziehen.

    Unter diesen Umständen kann daher nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht - in Fortführung und in Anlehnung an die "Plasticummännchen"-Entscheidung (BGH GRUR 57, 287, 289) und an die "Zwillingskaffee"-Entscheidung (BGH GRUR 68, 256, 257) - als charakteristische Merkmale des Klagezeichens feststellt: Ein durch Verwendung geometrischer Formen in unnatürlichen Proportionen und unnatürlicher Haltung schattenrißartig von vom dargestelltes Männchen mit unnatürlicher, kurbelartiger Arm- und Handstellung bei verkürztem Oberarm und verlängertem Unterarm, mit unnatürlich nach außen geknickten Beinen und schließlich mit einem unnatürlich im Bereich des Beinansatzes eingeschnürten, als Dreieck dargestellten Leib und mit einem kreisförmig aufgesetzten Kopf.

  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für …

    Bei der auf dem Umfang der Benutzung beruhenden besonderen (gesteigerten) Kennzeichnungskraft kann es ähnlich liegen, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1967 (GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee) näher ausgeführt hat.
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 5/71
    Entscheidend bleibt daher auch hier - wie stets bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr - der (in dem über die gegenständlich-bildhafte Darstellung hinausgehenden Sinngehalt) übereinstimmende Gesamteindruck, den ein nicht unerheblicher Teil des regelmäßig nur flüchtig betrachtenden Verkehrs gewinnen kann ( BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee).
  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 19/76

    Anmeldung eines Zeichens zum Patentschutz - Beachtung des Schutzumfangs eines …

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1967 (GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee) näher ausgeführt hat, muß die lange und umfangreiche Benutzung eines Warenzeichens für bestimmte Waren noch nicht zur Folge haben, daß der Verkehr bei Ingebrauchnahme desselben Zeichens für andere im Warenverzeichnis eingetragene, aber mit jenen Warenarten nicht gleichartigen Waren in entsprechend gesteigertem Maße der Gefahr unterliegt, das Zeichen auch hinsichtlich dieser Waren auf denselben Hersteller zu beziehen.
  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 18/76

    Eintragung eines Warenzeichens für Waren aus Metall und/oder Kunststoff - …

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1967 (GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee) näher ausgeführt hat, muß die lange und umfangreiche Benutzung eines Warenzeichens für bestimmte Waren noch nicht zur Folge haben, daß der Verkehr bei Ingebrauchnahme desselben Zeichens für andere im Warenverzeichnis eingetragene, aber mit jenen Warenarten nicht gleichartigen Waren in entsprechend gesteigertem Maße der Gefahr unterliegt, das Zeichen auch hinsichtlich dieser Waren auf denselben Hersteller zu beziehen.
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung …

    Daß die Kennzeichnungskraft eines nur für bestimmte Waren stark benutzten Zeichens mit der Entfernung von dieser "Verkehrsgeltungsware" abnimmt, hat der Senat bereits in der Zwillingskaffee-Entscheidung klargestellt (GRUR 1968, 256).
  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" im Sinne des Warenzeichengesetzes …

    Denn daraus, daß diesem Wort auf dem Gebiet der Zeitschriften starke Kennzeichnungskraft zukommt, folgt nicht ohne weiteres - hierauf hat schon das Landgericht hingewiesen -, daß diese Kennzeichnungskraft sich auch auf Bücher erstrecke (vgl. BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingsbeutel; 1965, 670, 672 zu c - Basoderm).
  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung …

    So hat der Bundesgerichtshof in der Zwillingskaffee-Entscheidung (BGH GRUR 1968, 256, 257) die besondere Kennzeichnungskraft, die das in der umfassenden Sammelklasse 42 eingetragene Zwillingszeichen für Schneidwaren erlangt hat, nicht auch für Kaffee, für den - neben zahlreichen anderen Waren - das Zeichen nur in geringem Umfang in einem Einzelhandelsgeschäft der Zeicheninhaberin benutzt wurde, zugebilligt.
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
    Entscheidend bleibt daher auch hier - wie stets bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr - der (in dem über die gegenständlich-bildhafte Darstellung hinausgehenden Sinngehalt) übereinstimmende Gesamteindruck, den ein nicht unerheblicher Teil des regelmäßig nur flüchtig betrachtenden Verkehrs gewinnen kann ( BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee).
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