Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 82/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Speditionsagenturvertrages - Vermittlung von Speditionsaufträgen - Rückforderung einer Abfertigungsvergütung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1959 - II ZR 242/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 82/65
Diese Provision unterliegt, wie der Bundesgerichtshof in einem früheren Rechtsstreit gegen die jetzige Beklagte (Urteil vom 21. Dezember 1959 - II ZR 242/57 - BGH LM GüKG Nr. 7/8) entschieden hat, keiner tariflichen Regelung; insbesondere ist der Vermittler, wenn er zwischen einem Fuhrunternehmer und einem Abfertigungsspediteur vermittelt hat, nicht darauf angewiesen, sich mit einem Anteil an der dem Spediteur zustehenden Abfertigungsvergütung (§ 35 GüKG) abfinden zu lassen.
- BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67
Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes …
Das ist grundsätzlich dann nicht der Fall, wenn die Beklagte als Dritte eine Tätigkeit ausgeübt hat, durch die ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustandegekommen ist (vgl. Urteile v. 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65, vom 29. November 1967 - Ib ZR 14/66).Es kann auch durchaus ein Frachtführer oder ein anderer Unternehmer einen Vermittler ständig damit beauftragen, gegen Provision ihm Ladegut oder Laderaum zu verschaffen oder für ihn Frachtverträge abschließen (vgl. Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65).
- BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 13/66
Leistungsvergütung eines Frachtführers - Rückforderung einer Betreuungsvergütung …
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65 - näher dargelegt hat, ist Voraussetzung für die erlaubte Vermittlertätigkeit und damit für die zulässige Erhebung einer Vermittlerprovision eine Tätigkeit, durch welche ein Dritter zum Abschluß eines Beförderungsvertrages zwischen dem Absender und dem Güterfernverkehrsunternehmer beiträgt. - BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 14/66
Leistungsvergütung eines Frachtführers - Rückforderung einer …
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65 - näher dargelegt hat, ist Voraussetzung für die erlaubte Vermittlertätigkeit und damit für die zulässige Erhebung einer Vermittlerprovision eine Tätigkeit, durch welche ein Dritter zum Abschluß eines Beförderungsvertrages zwischen dem Absender und dem Güterfernverkehrsunternehmer beiträgt. - BGH, 09.07.1969 - I ZR 103/67
Rückzahlungsanspruch bezüglich einer empfangenen Provision - Frage der Befugnis …
Eine Umgehung ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die Beklagte als Dritte eine Tätigkeit ausgeübt hat, durch die ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustandegekommen ist (vgl. Urteile vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 82/65, vom 29. November 1967 - Ib ZR 14/66).
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