Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.1960 - I ZR 159/58
Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63
Das Berufungsgericht geht - was von der Revision auch nicht beanstandet wird - zutreffend davon aus, daß Ausstattungsrechte in die Konkursmasse fallen können und dementsprechend der Verfügungsgewalt des Konkursverwalters unterliegen (…Tetzner Warenzeichengesetz 1958 Rdnr. 29 zu § 8 WZG; für Warenzeichen BGHZ 32, 103, 113) [BGH 26.02.1960 - I ZR 159/58]. - BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
Pudelzeichen
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63
Daß aber eine solche kaum nennenswerte Vorbenutzung des Zeichens durch Dritte nicht dazu führen kann, die Anmeldung als rechtsmißbräuchlich anzusehen, sondern daß hierzu das Einbrechen in einen wertvollen Besitzstand gehört, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex) und ist unlängst von dem erkennenden Senat erneut bestätigt worden (Urteil vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen). - BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Tatbestand grundsätzlich von dem, welcher der Entscheidung BGHZ 16, 82 - Wickelsterne - zugrundelag. - BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63
Daß aber eine solche kaum nennenswerte Vorbenutzung des Zeichens durch Dritte nicht dazu führen kann, die Anmeldung als rechtsmißbräuchlich anzusehen, sondern daß hierzu das Einbrechen in einen wertvollen Besitzstand gehört, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex) und ist unlängst von dem erkennenden Senat erneut bestätigt worden (Urteil vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen). - BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63
Mit Recht hat das Berufungsgericht die inhaltliche Unrichtigkeit des Klagezeichens nicht etwa auch unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob sich mit ihm konkrete Gütevorstellungen verbinden, denen die Erzeugnisse der Klägerin möglicherweise nicht entsprechen (vgl. dazu BGH GRUR 1957.350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1959, 25, 29 - Triumph).
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Die bloße Kenntnis der Vorbenutzung dieser Kennzeichnung genügt danach jedoch noch nicht, um die Anmeldung unlauter erscheinen zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn das angemeldete Zeichen seinerseits noch nicht verwendet worden war (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen; vgl. auch BGH vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 9/63 - Oigee); vielmehr muß auf Seiten des Anmelders das Bewußtsein hinzukommen, daß der Vorbenutzer sich durch die Benutzung einen wertvollen Besitzstand verschafft hat; wird alsdann die Anmeldung ohne hinreichenden sonstigen Grund vorgenommen, so wird sie vielfach keinen anderen Zweck als den erkennen lassen, diesen Besitzstand des Vorbenutzers für den Anmelder auszunutzen oder sogar, ihm dem Vorbenutzer zu entziehen; eine Anmeldung, der allein dieses Bestreben zugrunde liegt, bedeutet einen Mißbrauch formal-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und widerstreitet den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGH vom 8. Juli 1964 - Pudelzeichen).
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