Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.12.2005 - 18 W 86/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 116; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 116 Satz 1 Ziff. 1; ; InsO § 55
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung des Insolvenzgläubigers an den Kosten des Rechtsstreits; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.11.2005 - 22 O 602/05
- OLG Köln, 14.12.2005 - 18 W 86/05
Papierfundstellen
- InVo 2006, 356
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2005 - 18 W 86/05
Für Insolvenzgläubiger ist eine Beteiligung an den Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits dann zumutbar, wenn sie die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozessrisiko angemessen berücksichtigende Betrachtungsweise bei einem Erfolg des angestrebten Prozesses voraussichtlich deutlich größer sein wird (BGH NJW 1991 S. 40, 41). - OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00
Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2005 - 18 W 86/05
Der Senat teilt zwar die Ansicht, dass im Grundsatz (zu den Ausnahmen: OLG Köln ZIP 2000 S. 1779/1780) weder dem Insolvenzverwalter noch den Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO eine Finanzierung der Prozesskosten zuzumuten sein dürfte (BGH MDR 1998 S.438; OLG Köln ZIP 2000 S.1779;… Zöller/Phillippi, ZPO 24. Aufl. 2004, § 116 Rn.10 a/b), so dass Gleiches wegen mangelnder Beteiligung an einem erfolgreichen Ausgang im derzeit absehbaren Rechtsstreit auch für die Gläubiger von festgestellten Insolvenzforderungen gelten müsste.
- BGH, 06.12.2010 - II ZB 13/09
Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters
Rn. 4 Teilweise wird, wie vom Beschwerdegericht, die Auffassung vertreten, eine solche Rechtsverfolgung sei wegen "Umgehung" der Anforderungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich unzulässig (OLG Hamm, OLGR 2001, 374; OLG Köln, InVo 2006, 356, 357) oder mutwillig im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO (OLG Celle, OLGR 2007, 202). - OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10
Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen …
Rn. 20 Ob eine Bereitschaft der am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten besteht, zur Finanzierung der Prozesskosten beizutragen, ist nach der Rechtsprechung unerheblich (BGH MDR 1998, 737; BVerwG ZIP 2006, 1542; OLG Köln InVo 2006, 356).
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