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   BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90   

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BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90 (https://dejure.org/1991,2845)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 2 BvR 513/90 (https://dejure.org/1991,2845)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 (https://dejure.org/1991,2845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung - Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1991, 179
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
    Mit keinem Satz der Urteilsgründe - auch nicht durch eine Bezugnahme auf Gründe des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - ist das Gericht hierauf eingegangen, sondern hat lediglich abstrakt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwähnt, wonach in aller Regel davon auszugehen ist, daß sich Verfolgungsmaßnahmen gegen jeden Angehörigen einer Gruppe richten, wenn sie gegen Gruppen von Menschen gerichtet sind, die durch gemeinsame asylbegründende Merkmale verbunden sind (vgl. BVerfGE 54, 341 [358]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen hiernach in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen hiernach in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
    Die Wirksamkeit des Asylrechts hängt entscheidend davon ab, daß den Behauptungen der Asylsuchenden, sie würden in ihrer Heimat politisch verfolgt, nachgegangen wird und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 56, 216 [240]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet, daß Beschwerdeführer in den jeweiligen Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es gar nicht erst zu Verfassungsverstößen kommen zu lassen oder geschehene Grundrechtsverletzungen zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 97 [102]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch bei der asylrechtlichen Prüfung die - im übrigen schon aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende - Pflicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 86, 133 [145 f.]), die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen zur Kenntnis zu nehmen und in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 -, InfAuslR 1991, 179 [180]).
  • OVG Saarland, 16.11.1992 - 3 R 536/88
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  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im

    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189]) für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in

    Es verstößt jedenfalls gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß das Verwaltungsgericht dem Vortrag, der bereits in der - die Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG wahrenden - Antragsschrift vom 30. Januar 1991 enthalten war und in dem Schreiben vom 13. Mai 1991 lediglich vertieft worden ist, wonach der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft überstellt und am 1. November 1990 nach Kahramanmaras verbracht, dort nach seinen politischen Aktivitäten befragt und geschlagen sowie gefoltert worden sei, nicht nachgegangen ist (vgl. BVerfGE 56, 216 [240]; Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180], st. Rspr.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 142.97

    Begriff des Erschließungsaufwands im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG

    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen, dies setzt aber voraus, daß die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - 2 BvR 1236/89 - InfAuslR 1990, 280 , vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 - InfAuslR 1991, 179 , vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 - InfAuslR 1992, 222 und vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 - NJW 1993, 1461 [BVerfG 13.11.1992 - 1 BvR 708/92]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Eine andere Beurteilung erscheint dem Senat auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil in der Rechtsprechung im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.1.1991 (a.a.O.) die Auffassung vertreten wird, "nichtassimilierte Kurden" seien "in den angestammten kurdischen Siedlungsgebieten im Osten der Türkei einer asylrechtlich relevanten Gruppenverfolgung in Form der unmittelbar staatlichen Verfolgung ausgesetzt" (vgl. Verwaltungsgericht Stade, Urteile vom 15.4.1991 -- 4 A 418/90 -- und -- 4 A 427/90 -- sowie vom 21.6.1991, InfAuslR 1991, S. 316), oder es jedenfalls unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4.4.1991 (2 BvR 1497/90) und vom 29.1.1991 (2 BvR 513/90) nicht als ausgeschlossen angesehen wird, daß Kurden in der Türkei einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, und daß daher wegen der Frage der Kollektivverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei eine hinreichende Erfolgsaussicht in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht verneint werden kann (vgl. OVG des Saarlands, Beschlüsse vom 21.6.1991 -- 3 W 42/91 -- und vom 31.5.1991 -- 3 W 371/90) oder zwar nach wie vor eine allgemeine und landesweite asylrelevante Verfolgung der Kurden in der Türkei verneint, aber offengelassen wird, ob für bestimmte Untergruppen der Kurden Verfolgungsgefährdung und inländische Fluchtalternative erneut klärungsbedürftig sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 31.7.1991 -- 13 A 10607/91 --).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 141.97

    Begriff des Erschließungsaufwands im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG

    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen, dies setzt aber voraus, daß die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - 2 BvR 1236/89 - InfAuslR 1990, 280 , vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 - InfAuslR 1991, 179 , vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 - InfAuslR 1992, 222 und vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 - NJW 1993, 1461 [BVerfG 13.11.1992 - 1 BvR 708/92]).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 830/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Asylrechtsstreit

  • BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung eines Asylantrags als

  • VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a ZB 14.30217

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 13a ZB 14.30122

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Beweisanregungen

  • VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a ZB 14.30003

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 13a ZB 14.30175

    Asylrecht Afghanistan; Extremgefahr; rechtliches Gehör

  • OVG Saarland, 31.05.1991 - 3 W 31/91

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Ausschluß; Asylklage; Kurden; Türkei

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei

  • OVG Saarland, 12.06.1991 - 3 W 39/91

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Asylklage; Kurden ; Türkei; Gruppenverfolgung

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