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   BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88   

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https://dejure.org/1990,1330
BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88 (https://dejure.org/1990,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88 (https://dejure.org/1990,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1990 - 2 BvR 1782/88 (https://dejure.org/1990,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 116 Abs. 1
    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88
    Ob sie im übrigen zutreffend ist, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84

    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88
    Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33 ).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Dazu hat es ausgeführt, dass die Einreise mit einem Besuchsvisum - anders als die Klägerinnen meinten - keine Aufnahme im Sinne dieser Vorschrift darstelle (UA S. 6; vgl. in diesem Sinne auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 - InfAuslR 1990, 297 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09

    Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme

    Der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1980 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, 297, juris, führt nicht weiter, da dieser Beschluss sich lediglich zu der verfahrensrechtlichen Frage der Zumutbarkeit einer einstweiligen Ausreiseverpflichtung verhält, die allenfalls dann im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Aufenthaltsrecht als Deutscher für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet wurde, wenn die Ausreisepflicht dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Vertriebenenanerkennungsverfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben und bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen.

    der Entscheidung des BVerfG (Beschluss v. 09.08.1990 InfAuslR 1990, 297) ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland gewährt, nach dem 01.01.1993 durch die Aufnahmevorschriften des BVFG wirkungslos geworden ist", sind, soweit ihnen jenseits unzutreffender Prämissen überhaupt ein hinreichend bestimmter und im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung des in zulässiger Weise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstandes entscheidungserheblicher Gehalt zukommt, ohne weiteres aus dem Gesetz und auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten.

  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94

    Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines

    Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131).

    Allerdings wäre eine einstweilige Ausreiseverpflichtung dann im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Aufenthaltsrecht als Deutscher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Ausreisepflicht dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Vertriebenenanerkennungsverfahren wirkungsvoll weiter zu betreiben oder bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfG InfAuslR 1990, 297 ).

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