Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3074
BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93 (https://dejure.org/1994,3074)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1994 - 1 B 181.93 (https://dejure.org/1994,3074)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 (https://dejure.org/1994,3074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Härtefälle beim Nachzug minderjähriger Kinder zu ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eltern nur der Überprüfung im Einzelfall zugänglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44).

    Außerdem ist für die Abwägung im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG die familiäre Situation wesentlich, auf die das öffentliche Interesse an einer Begrenzung des ausländischen Bevölkerungsanteils trifft (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - a.a.O.; Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 30).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93
    Außerdem ist für die Abwägung im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG die familiäre Situation wesentlich, auf die das öffentliche Interesse an einer Begrenzung des ausländischen Bevölkerungsanteils trifft (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - a.a.O.; Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 30).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 1 A 16.85

    Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93
    Danach ist u.a. zu prüfen, ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig ist, weil sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglichten und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist (Beschluß vom 4. April 1985 - BVerwG 1 A 16.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 67).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland zu verbringen, nicht in Rechnung stellen konnten (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 3 ff; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3 ff).

    Dass diese nicht zur Betreuung der Kläger in der Lage seien (s. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den der Elternteil bei seiner früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Dabei handelt es sich wie im Falle des § 16 Abs. 2 AuslG um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den der Elternteil bei seiner früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 31 und vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - InfAuslR 1998, 161, juris Rn. 32; Beschlüsse vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5 und vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Der Senat hat im Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - (Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1) ausgeführt, die Härteklausel des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG erfordere u.a. die Prüfung, ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig sei, weil sich die Lebensumstände wesentlich geändert hätten, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglicht hätten, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar sei.

    Zudem scheidet eine rechtsgrundsätzliche Klärung derartiger Fragen aus, weil sich nur im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall entscheiden läßt, ob eine besondere Härte im Sinne von § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG vorliegt (Senatsbeschluß vom 24. Januar 1994 a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - UA S. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

    Demgemäß setzt die Annahme einer besonderen Härte bei älteren Kindern nach der Rechtsprechung in der Regel voraus, dass sich die Lebensverhältnisse des Kindes in seiner Heimat  in einer unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Weise geändert haben und der insofern eingetretenen Notlage nur durch einen Nachzug ins Bundesgebiet begegnet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 und vom 24.6.1996 - 1 B 180/96 - juris).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Gewicht des Erziehungsrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG naturgemäß durch das Alter des den Nachzug begehrenden Jugendlichen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09

    Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender

    Von Bedeutung ist ferner, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rz 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09

    Mazedonien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

    Die Annahme einer besonderen Härte ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn sich die Lebensumstände des Kindes nach der Ausreise der Eltern oder des Elternteils geändert haben, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08

    Ghana; Visum; Kindernachzug; Sorgerechtsentscheidung eines ghanaischen Gerichts;

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, S. 1).Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09

    Nigeria; Kindernachzug; Altersgrenze; Altersfeststellung; Adoleszenzgutachten;

  • VG Berlin, 07.06.2016 - 4 K 266.15

    Ersetzung des Zustimmungserfordernisses des auch sorgeberechtigten, im Ausland

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14

    Visum; Türkei; Kindesnachzug; besondere Härte; wesentliche Veränderung der

  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268

    Familiennachzug minderjähriger Kinder; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 35.11

    Familiennachzug zu dem in Deutschland lebenden Vater; alleinige Personensorge -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 12 S 2.11

    Mazedonien; visumsfreier Besuchsaufenthalt; Kindernachzug; (keine) alleinige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14

    Türkei; Familiennachzug; Sorgerecht; Ausländische Gerichtsentscheidung;

  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3885/95

    Altersgrenze für den Nachzug minderjähriger Ausländer nach AuslG 1990 § 20 Abs 2

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11

    Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 7 N 71.13

    Zulassungsbegehren; Kindesnachzug; Vietnam; nichteheliches Kind; alleinige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 11.09

    Demokratische Republik Kongo; Visum; Kindernachzug; (kein) alleiniges Sorgerecht

  • VG Berlin, 04.03.2008 - 18 V 70.06

    Voraussetzungen für den Nachzug eines 16-jährigen Kindes zum Zwecke der

  • VG Berlin, 12.11.2012 - 22 K 2.12

    Erteilung eines Visums zum Zweck des Kindernachzugs; vietnamesische Ehe- und

  • VG Berlin, 04.02.2014 - 22 K 22.13

    Ausländerrecht - Familiennachzug; Anwendung neuer Vorschriften, Rückwirkung

  • VG Berlin, 21.06.2012 - 29 K 288.11

    Visum zum Zwecke des Familiennachzugs

  • VG Berlin, 17.08.2011 - 29 K 66.11

    Anspruch dreier Kinder mazedonischer Staatsangehörigkeit auf Erteilung von Visa

  • VG Berlin, 10.08.2011 - 22 L 32.11

    Familiennachzug und Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

  • VG Berlin, 08.07.2011 - 3 K 270.10

    Familiennachzug zum geschiedenen Vater

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 3 K 370.11

    Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug bei geschiedenen

  • VG Berlin, 24.03.2011 - 3 K 631.10

    Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug; Vietnam

  • VG Berlin, 28.02.2007 - 7 V 86.05

    Erteilung eines Visums zum Kindernachzug eines georgischen Staatsangehörigen zu

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht