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| VGH Baden-Württemberg, 16.07.1987 - 11 S 402/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.01.1987 - 6 K 78/86
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1987 - 11 S 402/87
Papierfundstellen
- InfAuslR 1988, 2
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93
Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten …
Nicht als besonders schwere Straftat wurde hingegen aus Gründen des Einzelfalles ein mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren geahndeter versuchter Totschlag beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.7.1987 - 11 S 402/87 -, InfAuslR 1988, 2); auch bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wurde das Vorliegen einer besonders schweren Straftat bezweifelt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.5.1987, a.a.O.). - VGH Hessen, 20.10.1993 - 12 TH 1303/93
Bezeichnung des Zielstaates in einer Abschiebungsandrohung
Unabhängig davon, ob nach der Rechtslage unter Geltung des Ausländergesetzes 1965 eine Anordnung der Abschiebung nach Ergehen einer Abschiebungsandrohung für notwendig gehalten wurde (vgl. dazu Albracht/Naujoks, NVwZ 1986, 26), ob eine solche Abschiebungsanordnung als selbständiger, mit Rechtsbehelfen anfechtbarer Verwaltungsakt zu qualifizieren war (…vgl. dazu Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage 1989, Rdnr. 668) und in welchem Umfange Rechtsschutz gegenüber einer Abschiebungsanordnung bestand, wurde es jedenfalls allgemein für zulässig gehalten, daß erst im weiteren Verlauf des Abschiebungsverfahrens nach der Androhung der Staat bestimmt wurde, in den der Ausländer abgeschoben werden sollte (VGH Baden-Württemberg, 16.7.1987 - 11 S 402/87 -, InfAuslR 1988, 2). - VGH Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 12 S 2559/93
Zur besonders schweren Straftat im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs 3
Nicht als besonders schwere Straftat wurde hingegen aus Gründen des Einzelfalles ein mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren geahndeter versuchter Totschlag beurteilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.7.1987 - 11 S 402/87 -, InfAuslR 1988, 2); auch bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wurde das Vorliegen einer besonders schweren Straftat bezweifelt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.5.1987-, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 11 S 506/99
Ausnahme vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte bei Straftätern - …
Vielmehr - und dies zeigt auch die oben erwähnte Begründung zum Regierungsentwurf - sollte an die Stelle des Tatbestandsmerkmals der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat ersichtlich lediglich das einer solchen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens treten (zur Auslegung des Begriffs der "besonders schweren Straftat" vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.1993, InfAuslR 1994, 135; zu § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965: Senatsurteile vom 26.5.1987, ESVGH 37, 226, und vom 16.7.1987, InfAuslR 1988, 2).
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