Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 13 S 2915/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 13 S 2915/89
- BVerwG, 20.12.1990 - 1 B 156.90
Papierfundstellen
- InfAuslR 1990, 336
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
Würde man allein auf den Aufenthalt während der im Gesetz oder im Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit genannten Frist abstellen (so VGH Mannheim InfAuslR 1990, 336 f.; ebenso Beschluß vom 27. Januar 1992 - VGH 13 S 2108/90 - OVG Münster…, Beschluß vom 27. Februar 1990 - OVG 18 B 3231/89 - Bierwirth a.a.O., S. 148), wäre das Merkmal "dauernd" neben der Fristangabe "seit fünf Jahren" weitgehend überflüssig.Derartige Befreiungstatbestände sind andererseits geeignet, die in internationalen Vereinbarungen vorausgesetzte Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu begründen (so im Zusammenhang mit der Erteilung von Reiseausweisen nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk: BVerwGE 87, 11 (18) [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]; zum erlaubten Aufenthalt nach Art. 6 a des Europäischen Fürsorgeabkommens: BVerwGE 75, 26 (30 f.) [BVerwG 16.09.1986 - 1 C 13/85]; für Art. 2 Nr. 2 AG-StlMindÜbk: OVG Münster, Beschluß vom 27. Februar 1990 - OVG 18 B 3231/89 - VGH Mannheim, InfAuslR 1990, 336; OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - OVG 7 A 10111/89 -, insoweit nicht abgedruckt in: DVBl. 1991, 545).
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91
Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der …
Würde man allein auf den Aufenthalt während der im Gesetz oder im Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit genannten Frist abstellen (so VGH Mannheim InfAuslR 1990, 336; ebenso Beschluß vom 27. Januar 1992 - VGH 13 S 2108/90 - OVG Münster…, Beschluß vom 27. Februar 1990 - OVG 18 B 3231/89 - Bierwirth a.a.O., S. 148), wäre das Merkmal "dauernd" neben der Fristangabe "seit fünf Jahren" weitgehend überflüssig.Dies gilt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, auch für Art. 2 Nr. 2 AG-StlMindÜbk (ebenso OVG Münster, Beschluß vom 27. Februar 1990 - OVG 18 B 3231/89 - VGH Mannheim InfAuslR 1990, 336).
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91
Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung …
Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 4. September 1990 (vgl. InfAuslR 1990, 336) zurückgewiesen und dazu ausgeführt: Der Kläger sei seit seiner Geburt staatenlos, weil es eine palästinensische Staatsangehörigkeit nicht gebe.Würde man allein auf den Aufenthalt während der im Gesetz oder im Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit genannten Frist abstellen (so VGH Mannheim, InfAuslR 1990, 336 f.; ebenso Beschluß vom 27. Januar 1992 - VGH 13 S 2108/90 - OVG Münster…, Beschluß vom 27. Februar 1990 - OVG 18 B 3231/89 - Bierwirth a.a.O., S. 148), wäre das Merkmal "dauernd" neben der Fristangabe "seit fünf Jahren" weitgehend überflüssig.
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 11 S 169/94
Anrechnung der Zeiten eines erlaubnisfreien Aufenthaltes jugendlicher Ausländer …
Ausländer, deren Aufenthalt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 erlaubnisfrei war, standen Ausländern gleich, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren und zwar unabhängig von der rechtlichen Qualität des Aufenthalts ihrer Eltern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe Beschluß vom 2.5.1990, Buchholz 402.25, § 31 AsylVfG, Nr. 1, m.w.N. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.9.1990 - 13 S 2915/89, InfAuslR 1990, S. 336 -).Rn. 20 Damit ist der gesamte genehmigungsfreie Aufenthalt des Klägers bis zum 24.2.1991 als Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsgenehmigung anzurechnen unabhängig von der rechtlichen Qualität des Aufenthalts seiner Eltern in diesem Zeitraum (ebenso 13. Senat, Beschluß vom 4.9.1990 - aaO. - hinsichtlich der Berücksichtigung des genehmigungsfreien Aufenthalts bei der Einbürgerung eines im Bundesgebiet geborenen Staatenlosen).
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 13 S 2162/91
Verweigerung der Einbürgerung eines Ausländers, der sich zu einer gewaltbereiten …
Das Erfordernis der Aufgabe oder des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) entfällt in seinem Falle, weil er als Palästinenser nach der ständigen Rechtsprechung des Senats staatenlos ist (vgl. die Beschl. d. Senats v. 4.9.1990 - 13 S 2915/89 -, insoweit nicht abgedruckt in: InfAuslR 1990, 336; sowie vom 20.7.1989 - 13 S 1146/89 - ebenso: Urt. des 1. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 1.12.1986 - 1 S 612/86 - NJW 1987, 3094; vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 17.7.1987, InfAuslR 1987, 278, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 1.12.1986 zurückgewiesen worden ist;… vgl. ferner: OVG Berlin, Urt. v. 18.4.1991, InfAuslR 1991, 228;… OVG NW, Urt. v. 14.2.1989, InfAuslR 1989, 271, im Ergebnis ebenso - allerdings mit anderem Ansatz -: BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, NVwZ 1993, 782/783 f.;… Urt. v. 28.9.1993 - 1 C 1.93 -). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 2180/90
Einbürgerungsanspruch eines im Bundesgebiet geborenen Staatenlosen
Der Senat hält an seiner im Beschluß vom 1990-09-04 - 13 S 2915/89 - InfAuslR 1990, 336 vertretenen Auffassung fest, daß auch ein kraft Gesetzes erlaubter Aufenthalt nach AuslG § 2 Abs. 2 Nr. 1aF, der sich nach AuslG § 96 Abs. 2 S 2 iVm S 1 und Abs. 1nF über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ausländergesetzes am 1991-01-01 hinaus verlängert, ein rechtmäßiger dauernder Aufenthalt im Sinne des StaatenlMindÜbkAG Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit sein kann, daß es also keiner positiven Begründung gerade der zuständigen Ausländerbehörde bedarf.
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