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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3708
VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91 (https://dejure.org/1991,3708)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.1991 - 11 S 2146/91 (https://dejure.org/1991,3708)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 (https://dejure.org/1991,3708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 220
  • InfAuslR 1992, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt; …

    Ob im Einzelfall eine besondere Härte gegeben ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG Nr. 2 = InfAuslR 1995, 153; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 - VBlBW 1992, 220 = InfAuslR 1992, 211; Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - VBlBW 1992, 257; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 - InfAuslR 1993, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 1 S 1044/93

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG 1990 § 16

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte zu erwarten ist, unterliegt als Rechtsvoraussetzung der vollen gerichtlichen Überprüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, Beschl. v. 27.1.1992 - 1 S 2993/91 -).

    Die Feststellung einer besonderen Härte erfordert demnach den Vergleich des konkreten Einzelfalles mit diesem gesetzlichen Typus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 - und Beschl. v. 27.1.1992 - 1 S 2993/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91

    Aufhebung einer die unselbständige Erwerbstätigkeit gestattenden Auflage im Paß …

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte zu erwarten ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Prüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 -).

    § 16 Abs. 2 AuslG fordert danach den Vergleich des konkreten Einzelfalls der Antragstellerin mit dem in § 16 Abs. 1 Nr. 1 AuslG geregelten gesetzlichen Typus (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91).

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92

    Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte vorliegt, unterliegt als Rechtsvoraussetzung der vollen gerichtlichen Prüfung, ein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum kommt der Ausländerbehörde insoweit nicht zu (VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, InfAuslR 1992, 211).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 11 S 1355/93

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Beurteilungszeitpunkt

    Zur Feststellung einer solchen "besonderen Härte" ist bei einer Gesamtbetrachtung der konkrete Einzelfall des Klägers mit dem in § 16 Abs. 1 AuslG durch die Nrn. 1 und 3 gesetzlich geregelten und damit bestimmten Typus zu vergleichen; lediglich für den Fall einer nur geringfügigen Abweichung von diesem gesetzlichen Typus ist eine besondere Härte anzunehmen, die durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermieden werden kann (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.11.1991 - 11 S 2146/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 16 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1992, 211 = VBlBW 1992, 220, vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 66 Abs. 1 AuslG Nr. 1, vom 21.12.1992 - 11 S 1926/92 - und vom 30.8.1993 - 1 S 1044/93 - s. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Komm., § 16 AuslG RdNr. 16;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 6. Aufl., § 16 AuslG RdNr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf …

    Unter diesen Umständen ist auch die rechtliche Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht erfüllt, da eine besondere Härte in dem dafür maßgeblichen Sinn nicht erkennbar ist (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr …

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte gegeben ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Prüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. für den Fall der besonderen Härte nach § 16 AuslG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, InfAuslR 1992, 211, VBlBW 1992, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 11 S 1926/92

    Aufenthaltserlaubnis für Wiederkehrer: Voraussetzungen eines Härtefalls nach …

    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte zu erwarten ist, unterliegt als Rechtsvoraussetzung der vollen gerichtlichen Prüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Beschluß vom 21.11.1991 -- 11 S 2146/91 --).
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