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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5046
BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die Ausweisung eines Ausländers - Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 13
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ; 64, 13 ; ferner Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ; 64, 13 ; ferner Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ; 64, 13 ; ferner Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Das alles hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - bereits ausgesprochen.
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Bei der Entscheidung über eine Ausweisung ist ein etwaiger über das Ausländergesetz hinausgehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, es sei eine Einzelfallfrage, ob bei der Verbüßung einer Freiheitsstrafe der Haftort den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts darstelle (Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Da das Ausländergesetz die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden weitgehend dem Landesrecht überläßt (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1), kann in einzelnen Fällen die Zuständigkeit mehrerer Behörden gegeben sein.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können (Beschlüsse vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5;vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1, jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …

    Dementsprechend sind Rauschgiftdelikte auch nicht generell als "besonders schwerwiegend" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1 S. 3; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose; …

    Rn. 15 Demgegenüber verbietet sich eine Angleichung des völkervertraglichen besonderen Ausweisungsschutzes an den geringeren des nationalen Ausländerrechts in § 48 Abs. 1 AuslG wegen des Vorranges der völkervertraglichen Regelungen (vgl. BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13 = Buchholz 402.24 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 mit Anm. Rittstieg) von selbst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 12 A 3303/07
    Rn. 63 Vgl. zu vergleichbaren ausländerrechtlichen Fallkonstellationen: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13; zum Kinder- und Jugendhilferecht: BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, ZfJ 2000, 417 m.w.N.
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem …

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß Art. 3 Abs. 3 ENA im Unterschied zu § 48 Abs. 1 AuslG voraussetzt, daß die Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung besonders schwerwiegend sind (vgl. dazu BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 A 190/06

    Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger Arbeitgeberwechsel verschiedene …

    Er führt dazu im Wesentlichen sinngemäß aus, das angefochtene Urteil stehe im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1993 - 1 B 71.93 - (InfAuslR 1994, 13), wonach die Ausweisung von Staatsangehörigen eines Vertragsstaates des Europäischen Niederlassungsabkommens gemäß Art. 3 Abs. 3 ENA nach einem mehr als 10 Jahre währenden ordnungsgemäßen Aufenthalt im Gebiet eines anderen Vertragsstaates nur aus Gründen der Sicherheit des Staates oder aus besonders schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit zulässig sei, und solche schwerwiegenden Gründe seien wegen der Verurteilung des Klägers nicht gegeben.
  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines Islamisten

    Im Übrigen genießen die davon begünstigten Ausländer jedenfalls im Rahmen der von § 47 AuslG wegen besonderer Gefährlichkeit geforderten Ausweisung bzw. Regelausweisung gleichwohl nicht etwa den in § 47 Abs. 3 AuslG ausgesprochenen Ausländerschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAusIR 1994, 13).
  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen; …

  • VG Saarlouis, 12.07.2006 - 10 K 58/05
  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2430
VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92 (https://dejure.org/1993,2430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.1993 - 11 S 2103/92 (https://dejure.org/1993,2430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 11 S 2103/92 (https://dejure.org/1993,2430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers - Gefahrenprognose

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 205 (Ls.)
  • InfAuslR 1994, 13
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    § 48 Abs. 1 AuslG 1990 enthält einen die Regelungen in §§ 45 Abs. 1, 47 Abs. 2 AuslG ergänzenden und einschränkenden Ausweisungstatbestand, der uneingeschränkt gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (wie BVerwG, Urt v 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965).

    Die Ausweisung eines nach § 48 Abs. 1 AuslG 1990 besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers zur Abwehr von ihm ausgehender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfordert außer einem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft drohen (wie BVerwG, Urt v 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965).

    Die Vorschrift enthält, ähnlich wie § 11 Abs. 2 des Ausländergesetzes vom 28.04.1965 (BGBl. I S. 353) --AuslG 1965--, eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlaß einer Ausweisungsverfügung (Ausweisungstatbestand), die uneingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 = NVwZ 1989, 770).

    Danach setzt die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG zweierlei voraus (vgl. zum folgenden: BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, a.a.O.).

    Abgesehen davon spricht hier aber auch mehr dagegen als dafür, daß die auch insoweit mit Rücksicht auf den besonderen Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 AuslG entsprechend den zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965 entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, a.a.O. m. w. Nachw.) anzuhebenden Anforderungen für die Annahme eines schwerwiegenden Grundes erfüllt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Dies wird auch durch die Begründung der Verfügung bestätigt, in der unter Ziffer 3.11 erwähnt wird, daß die Vollziehung der "Abschiebungsandrohung" kraft Gesetzes eintrete (vgl. zum Erfordernis einer Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG auch in den Fällen der Vollstreckung der Ausreisepflicht eines Ausländers, der sich in Haft oder öffentlichem Gewahrsam befindet: Beschluß des Senats v. 4.11.1992 -- 11 S 2216/92 --m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Dabei sind aber auch in diesem Zusammenhang die Persönlichkeit des Täters sowie seine gesamten persönlichen Lebensverhältnisse sorgfältig zu ermitteln und eingehend zu würdigen (vgl. BVerfGE 51, 386 387, BVerwGE 42, 112, 117;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.1.1991, a.a.O., 160).
  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Für die Annahme einer in Zukunft vom Antragsteller ausgehenden schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, zu der die Antragsgegnerin in Verkennung des hier rechtlich gebotenen Maßstabes der Wahrscheinlichkeitsprognose offenbar nur deshalb gelangt ist, weil sie hat ausreichen lassen, daß allein aufgrund der Umstände des in der Vergangenheit liegenden Tatgeschehens eine hinreichend konkrete Gefahr neuer Straftaten des Antragstellers nicht auszuschließen sei (siehe die nachgeschobenen Erwägungen in der Beschwerdebegründung vom 3.9.1992), vermag der Senat indessen bei der sich aus dem Inhalt der beigezogenen Akten und dem Vortrag der Beteiligten ergebenden Sachlage und der persönlichen Situation des Antragstellers keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte zu erkennen (vgl. zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes allein im Hinblick darauf, daß die für die Prognose einer solchen Wiederholungsgefahr erforderlichen Grundlagen von der Ausländerbehörde bisher nicht ermittelt wurden: Hess. VGH, Beschl. v. 7.7.1992, NVwZ 1993, 204):.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Ehefrau …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Rn. 8 Die danach zur Annahme eines schwerwiegenden Grundes erforderlichen Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft eine schwere Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht, sind von Rechts wegen auch nicht schon dann stets oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer -- wie der Antragsteller -- einen Regelausweisungstatbestand des § 47 Abs. 2 AuslG erfüllt (ebenso: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.8.1992, InfAuslR 1993, 21, 22/22, Kanein/Renner, § 48 Rdnr. 6; a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.7.1992, NWVBl. 1993, 37;… Kloesel/Christ/Häußer, § 48 Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1992 - 11 S 1059/92

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers - Auswirkungen des Beschlusses Nr 1/80 …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Rn. 12 Bestehen bereits aus den vorgenannten Gründen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Ausweisung auch Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13.12.1955 (…BGBl. II, S. 997, BGBl. II, 1965, S. 1099; vgl. dazu Urt. des Senats vom 9.12.1992 -- 11 S 1062/92 --) oder die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei geschaffenen Assoziationsrates vom 19.9.1980 -- Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 -- entgegenstehen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 17.2.1992, InfAuslR 1192, 199 und Urt. des Senats v. 23.09.1992 -- 11 S 1059/92 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 11 S 1062/92

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
    Rn. 12 Bestehen bereits aus den vorgenannten Gründen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Ausweisung auch Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13.12.1955 (…BGBl. II, S. 997, BGBl. II, 1965, S. 1099; vgl. dazu Urt. des Senats vom 9.12.1992 -- 11 S 1062/92 --) oder die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei geschaffenen Assoziationsrates vom 19.9.1980 -- Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 -- entgegenstehen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 17.2.1992, InfAuslR 1192, 199 und Urt. des Senats v. 23.09.1992 -- 11 S 1059/92 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 11 S 2277/92

    Regelausweisung eines Ausländers, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt - …

    Liegen diese in § 48 Abs. 1 AuslG geforderten schwerwiegenden Gründe nicht vor, ist eine Ausweisung unzulässig (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155).

    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 -).

    Die hiernach gebotene und gesteigerten Anforderungen Rechnung tragende Wahrscheinlichkeitsprognose ist auch dann nicht von vornherein oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer - wie der Kläger - einen Regelausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 2 AuslG erfüllt (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1993 - aaO. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    § 48 Abs. 1 AuslG enthält ähnlich wie § 11 Abs. 2 AuslG 1965 eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlaß einer Ausweisungsverfügung (Ausweisungstatbestand), die uneingeschränkt gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81 S. 155 sowie Beschluß des Senats vom 24.2.1993 -11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13).

    Die danach zur Annahme eines schwerwiegenden Grundes erforderlichen Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft eine schwere Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht, sind von Rechtswegen auch nicht schon dann stets oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer - wie der Kläger, einen Ausweisungstatbestand des § 47 AuslG erfüllt (siehe Beschluß des Senats vom 24.2.1993 - aaO.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.8.1992, InfAuslR 1993, 21 ; OVG Bremen, Beschluß vom 18.11.1993, InfAuslR 1994 S, 133;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 48 RdNr. 7; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.7.1992, NWVBI. 1993 S. 37; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.1.1992, abgedruckt bei Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 48 Abs. 1 AuslG Nr. 1 ;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., § 48 RdNr. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 12 S 2559/93

    Zur besonders schweren Straftat im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs 3

    Liegen diese schwerwiegenden Gründe nicht vor, so ist eine Ausweisung unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 , zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - und Beschlüsse vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 -und vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -).

    Die Annahme schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG setzt zweierlei voraus (vgl. zum Folgenden: BVerwG…, Urteil vom 17.01.1989, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 -, Beschlüsse vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - und vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -) .

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94

    Ausnahmefall von der Regelausweisung; Androhung und Durchführung der Abschiebung …

    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. Beschluß des Senats vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13).

    Die hiernach gebotene und gesteigerten Anforderungen Rechnung tragende Wahrscheinlichkeitsprognose ist auch dann nicht von vornherein oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer einen zwingenden Ausweisungsgrund erfüllt (vgl. Beschluß des Senats vom 24.2.1993 aaO. zur Erfüllung eines Regelausweisungstatbestandes nach § 47 Abs. 2 AuslG).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93

    Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten …

    Liegen diese schwerwiegenden Gründe nicht vor, so ist eine Ausweisung unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 -, Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - ).

    Rn. 4 Die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG setzt zweierlei voraus (vgl. zum folgenden: BVerwG…, Urteil vom 17.1.1989, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 -, Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 -).

  • VG Karlsruhe, 24.09.2003 - 7 K 202/02

    Ausweisung eines Asylberechtigten

    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 24.02.1993, InfAuslR 1994, S. 13).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93

    Aufenthaltserlaubnis; Betäubungsmittel; Ausweisung; Doppelbestrafung; Straftat

    Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S. des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG führen jedoch nicht zwingend in jedem Fall zur Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrundes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.8. 1992, InfAuslR 1993, 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2. 1993, InfAuslR 1994, 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer …

    Jedenfalls Straftaten, die einen "schwerwiegenden" Ausweisungsanlaß im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG begründen (siehe dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 -11 S 2103/92- im Anschl. an BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 (159f.) = NVwZ 1989, 770), sind auch "schwere Straftaten" im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG (…vgl. Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Auflage, § 48 RdNr. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 11 S 1884/94

    Ausweisung eines Ausländers im Falle des AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2; Jugendstrafe …

    Die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG setzt zweierlei voraus (vgl. zum folgenden insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13, Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - VBlBW 1994, 325 = AuAS 1994, 29; Beschluß vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -): Zum einen muß dem Ausweisungsanlaß ein besonderes Gewicht zukommen, das sich aus den konkreten Umständen der jeweils in Frage stehenden Verhaltensweisen des Betroffenen - bei Straftaten insbesondere aus deren Art, Schwere und Häufigkeit - ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 11 S 2342/93

    Mindestanforderung an den Aushang der Benachrichtigung bei öffentlicher …

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluß im Anschluß an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 -, InfAuslR 1994, 13; Beschl. vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -) im einzelnen zutreffend ausgeführt, daß an der Rechtmäßigkeit der - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung - verfügten Ausweisung und der - kraft Gesetzes sofort vollziehbaren - Abschiebungsandrohung ernstliche Zweifel bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 11 S 2003/95

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg für inhaftierte …

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