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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1595
BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen Ausländer aufgrund einer Drogenabhängigkeit - Inanspruchnahme eines besonderen Ausweisungsschutzes - Zweckgerechter Gebrauch der Ausländerbehörde von der Ausweisungsermächtigung - Erhöhte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 273
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Maßgebend sind die konkreten umstände des Einzelfalls, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.

    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Genießt der Ausländer wie im vorliegenden Fall gemäß § 48 Abs. 1 AuslG einen besonderen Ausweisungsschutz, so erhöhen sich die Anforderungen; es müssen schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -): Bezüglich des spezialpräventiven Zwecks der Ausweisungsermächtigung folgt daraus, daß Anhaltspunkte dafür bestehen müssen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht.

    Dementsprechend sind Rauschgiftdelikte auch nicht generell als "besonders schwerwiegend" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1 S. 3; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -).

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Die Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel stellt ein besonders gefährliches und schwer zu bekämpfendes Delikt dar (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 m.w.N.).

    Maßgebend sind die konkreten umstände des Einzelfalls, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.

  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Es ist nicht zweifelhaft, daß ein sich aus Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 ergebender Ausweisungsschutz jedenfalls nicht über den hinausgeht, den Art. 48 EG-Vertrag und das einschlägige sekundäre Gemeinschaftsrecht sowie die zur innerstaatlichen Umsetzung ergangene Vorschrift des § 12 AufenthG/EWG für Freizügigkeitsberechtigte gewähren (vgl. auch Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131).

    Daß diese angesichts der besonderen Gefährlichkeit des illegalen Heroinhandels auch ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ist nicht zweifelhaft und entspricht der Spruchpraxis des beschließenden Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Juni 1983 und vom 17. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Diese Voraussetzungen sind bei Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität grundsätzlich zu bejahen (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Maßgebend sind die konkreten umstände des Einzelfalls, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Diese Voraussetzungen sind bei Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität grundsätzlich zu bejahen (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Bei der Ermessensbetätigung sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls nach ihrem jeweiligen Gewicht in die Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse einzubeziehen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 1 B 120.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 125).
  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die …

  • BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93

    Aufenthalt - Fortbildung - Bedarf - Sicherheit - tatsächlicher Aufenthalt

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Dabei sind in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …

    Das bedeutet, dass in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen muss; die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Straftaten genügt nicht (vgl. zur entsprechenden Prognose bei Ausweisungen von nach § 48 AuslG privilegierten Ausländern den Beschluss des Senats vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Die Beteiligung am illegalen Heroinhandel gehört zu den besonders gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten (BVerfGE 51, 386 (397 f.) [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5 S. 6).

    Danach bilden nicht etwa alle Rauschgiftdelikte einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund (Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).

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