Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.02.1998 - M 8 K 96.2610 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- InfAuslR 1998, 154
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer …
Ein tatsächlicher rechtmäßiger Aufenthalt, wenn er zu anderen Zwecken erlaubt worden ist, reicht nicht aus, um eine Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu begründen, auch wenn der Betroffene faktisch zu seinen Familienangehörigen zog (OVG Rheinland-Pfalz v. 22.6.1998 - InfAuslR 1998, 421; BayVGH v. 4.2.1998 - InfAuslR 1998, 154; OVG NW vom 22.8.1997 - InfAuslR 1998, 23). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - 18 B 204/00
Nachzug der Kinder türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmestaat; Voraussetzungen …
Rn. 10 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 1 C 24.96 -, InfAuslR 1998, 4; Bayerischer VGH, Urteil vom 4. Februar 1998 - M 8 K 96.2610 -, InfAuslR 1998, 154, mit zusprechender Anmerkung von Rittstieg; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 1998 - 10 B 1665/98.OVG -, InfAuslR 1998, 421 -. - OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00
Familienzusammenführung; Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung …
Denn die Frage ist bereits aufgrund des Wortlauts des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 dahingehend zu beantworten, dass diese Vorschrift eine Nachzugsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung voraussetzt und deshalb eine allein zum Zwecke der Ausbildung - wie im vorliegenden Fall - erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht ausreicht (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.1992, InfAuslR 1992, 127, 129; OVG NW, Beschl. v. 22.8.1997, InfAuslR 1998, 23, 24 f.; BayVGH, Urt. v. 4.2.1998, InfAuslR 1998, 154 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 22.6.1998, InfAuslR 1998, 421;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.12.1995, InfAuslR 1996, 165, 166 f., das zwar über die Auslegung des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 zu entscheiden hatte, aber in den Gründen klarstellt, dass Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des Art. 7 ARB 1/80 keine Genehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung voraussetzt;… offengelassen worden ist diese Frage vom Schl.-H. OVG, Urt. v. 16.2.1993, InfAuslR 1993, 166, 168). - VG München, 09.12.2010 - M 10 K 10.601
Regelausweisung; hilfsweise verfügte Ermessensausweisung; faktischer Inländer; …
Durch diesen Aufenthaltszweck können Rechte nach Art. 7 ARB 1/80 nach Sinn und Zweck der Norm - Ermöglichung der Zusammenführung der Familie eines türkischen Arbeitnehmers im Aufnahmestaat (EuGH v. 22.6.2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, RdNr. 26, m. w. N.) - nicht vermittelt werden (vgl. BayVGH v. 4.2.1998 InfAuslR 1998, 154/155; Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei v. 2.5.2002, RdNr. 3.3.1).
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